Wie hoch ist der Kindesunterhalt in Dusseldorf?

Wie hoch ist der Kindesunterhalt in Düsseldorf?

Die Düsseldorfer Tabelle wird jährlich aktualisiert, so dass die Werte laufend angepasst werden. Bei der Berechnung des Kindesunterhalts steht dem erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen immer auch ein Selbstbehalt zu, dieser beträgt 1.080 Euro.

Welche Informationen gibt es zum Unterhalt für Kinder unter Kindesunterhalt?

Alle Informationen zum Unterhalt für Kinder unter Kindesunterhalt. Der Elternteil (z.B. Mutter), bei dem das Kind untergebracht ist und versorgt wird, finden bei der Unterhaltsberechnung zunächst keine Beachtung, da der Kindesunterhalt als Naturalunterhalt in Form von Unterbringung und Kost erbracht wird.

Wie kann man die Höhe des Kindesunterhalts berechnen?

Um die Höhe des Kindesunterhalts zu berechnen, bedient man sich für die Berechnung der Düsseldorfer Tabelle der Oberlandesgerichte. Die Düsseldorfer Tabelle wird jährlich aktualisiert, so dass die Werte laufend angepasst werden.

Welche Faktoren sind bei der Ermittlung des Kindesunterhalts maßgeblich?

Während die Berechnung beim Kindesunterhalt sich nach der Düsseldorfer Tabelle richtet, bei der nur das Einkommen des Unterhaltsschuldners relevant ist, sind bei der Ermittlung des Ehegattenunterhalts und Trennungsunterhalts sowie dem Betreuungsunterhalt die Differenzeinkommen und andere Faktoren als Grundlage zur Unterhaltsberechnung maßgeblich.

Wie berechnet sich der Kindesunterhalt für volljährige Kinder?

Der Kindesunterhalt für volljährige Kinder berechnet sich anders. Nun werden beide Elternteile in die Pflicht genommen, es kommt daher auf beide Einkommen an. Wohnt das volljährige, unverheiratete Kind, das noch zur Schule geht, bei einem Elternteil, kann sich dieser aber Kost- und Taschengeld auf seinen zu zahlenden Barunterhalt anrechnen lassen.

Wie kann man die Berechnung des Kindesunterhalts anrechnen lassen?

Bei der Berechnung des Kindesunterhalts werden vom Einkommen sogenannte berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Hierzu werden pauschal 5 Prozent vom Nettoeinkommen abgezogen. Möchte man einen höheren Betrag als berufsbedingte Aufwendungen anrechnen lassen, muss ein entsprechender Nachweis erbracht werden.

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