Was tun bei sexueller Misshandlung?
Wenn Eltern den starken Verdacht hegen oder feststellen, dass Ihr Kind sexuell missbraucht wird, können sie Rat und Unterstützung bei einer Beratungsstelle finden. Es gibt spezielle Beratungsstellen zu sexuellem Missbrauch, aber auch jede Erziehungs- und Familienberatungsstelle, sowie die Jugendämter bieten Hilfe an.
Wo Anrufen bei Verdacht auf häusliche Gewalt?
Setzen Sie sich mit einer Beratungs- oder Interventionsstelle für Häusliche Gewalt in Verbindung. Den Kontakt in Ihrer Nähe vermittelt Ihnen die Polizei oder das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000 116 016, rund um die Uhr und in vielen Sprachen.
Ist der Verdacht des Missbrauchs erhärtet?
Wenn sich der Verdacht des Missbrauchs erhärtet, sollte in jedem Fall eine Beratungsstelle und/oder das zuständige Jugendamt hinzugezogen werden. Während der Kontaktaufnahme zu einer Fachinstitution ist es wichtig, Kind und Familie zu begleiten und auch darüber hinaus den Kontakt zu halten.
Was ist die Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden?
Oft beruht sie auf hoher Innovationskraft, besonderem Geschick und der bewussten Inkaufnahme von Risiken. Aufgabe des Kartellrechts und der Kartellbehörden ist es aber, die missbräuchliche Ausnutzung von Marktmacht zu verhindern. Die Missbrauchsaufsicht stellt damit das staatliche Regulativ für fehlenden Wettbewerb dar.
Wie wird das Internet missbraucht?
Von Spam-Nachrichten und Identitätsdiebstahl über Falschmeldungen, fingierte Gewinnspiele oder gefälschte Onlineshops bis zum Waffen- und Rauschgifthandel sowie der Kinderpornografie wird das Internet jeden Tag für kriminelle Handlungen missbraucht. Die Aufklärungsrate digitaler Straftaten ist gering.
Kann ein Ausbeutungsmissbrauch vorliegen?
Ein Ausbeutungsmissbrauch kann vorliegen, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen von seinen Abnehmern oder Lieferanten unangemessene Preise oder Konditionen fordert. Das Bundeskartellamt hat beispielsweise im Bereich der Daseinsvorsorge erhebliche Preiskorrekturen und Rückerstattungen an Gas-,…