Ist eine Ablehnung rechtlich möglich?
Ein weiterer rechtlicher Grund für eine Ablehnung liegt vor, wenn die gesetzliche Höchstzahl der Wahlverteidiger im Sinne des § 137 Abs. 1 Satz 2 StPO überschritten würde. Dies ist der Fall wenn bereits drei Verteidiger für den potentiellen Mandanten tätig sind. Für zusätzliche Pflichtverteidiger gilt dies jedoch nicht.
Wie verpflichtet sich der Rechtsanwalt zur Ablehnung?
Allerdings verpflichtet der § 44 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO, hier abrufbar) den Rechtsanwalt dazu, eine Ablehnung ausdrücklich und unverzüglich mitzuteilen. Dem Rechtsanwalt steht jedoch Zeit zur Prüfung des angetragenen Auftrags zur Verfügung.
Ist der Geschädigte unter der Anwaltshaftung so zu stellen?
Der Geschädigte ist dann unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung so zu stellen, wie er bei pflichtgemäßem Handeln des Rechtsanwalts stünde. Dies kann zur Folge haben, dass der Anwalt den durch den Verlust eines Anspruchs wegen zwischenzeitlicher Verjährung entstandenen Schaden zu ersetzen hat.
Was ist die Ablehnung des Mandats?
– Die Ablehnung des Mandats Grundsätzlich ist kein Rechtsanwalt und somit auch kein Strafverteidiger verpflichtet jedes Mandat anzunehmen. Allerdings verpflichtet der § 44 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO, hier abrufbar) den Rechtsanwalt dazu, eine Ablehnung ausdrücklich und unverzüglich mitzuteilen.
Wann müssen sie die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen?
Ob und wann Sie die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen müssen, lässt sich nie voraussagen. Ein plötzlicher Unfall, eine Kündigung oder eine Abmahnung können dazu führen, dass Sie als juristischer Laie die Lage nicht mehr vollständig überblicken können.
Ist der Anwaltsvertrag an den Anwalt gebunden?
Der Anwaltsvertrag ist dabei an keine bestimmte Form gebunden – es reicht daher aus, dass der Mandant per Telefon den Anwalt bittet, tätig zu werden und die dafür notwendigen Informationen liefert. Der Anwaltsvertrag kommt dann zustande, wenn fallbezogene Informationen an den Rechtsanwalt übermittelt werden.