Wem steht eine wohnbeihilfe zu?
Mit der Wohnbeihilfe soll Menschen mit niedrigen Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, Studierenden und Lehrlingen, Alleinverdienerinnen und Alleinverdienern sowie Pensionistinnen und Pensionisten ein leistbares Wohnen ermöglicht werden.
Wer kann Wohnungsgeld bekommen?
Voraussetzungen sind, dass:
- der Antragsteller volljährig ist;
- ein schriftlicher Hauptmietvertrag (Untermietvertrag nicht möglich) vorliegt;
- der Antragsteller die Wohnung zur Befriedigung seines dringenden, ganzjährig gegebenen Wohnbedürfnisses regelmäßig bewohnt;
Was gilt für die Gewährung von Wohngeld?
Dies gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Wohngeld schon früher bestanden haben oder ob nicht. Gewährt werden kann Wohngeld also immer nur für die Zeit ab der Antragstellung. Ist der Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten abgelaufen, muss der Wohngeldberechtigte einen neuen Antrag stellen.
Welche Faktoren sind für den Erhalt von Wohngeld ausschlaggebend?
Weitere Faktoren, die für den Erhalt und die Höhe von Wohngeld ausschlaggebend sind, sind die Höhe der Miete beziehungsweise der finanziellen Belastung durch das Wohneigentum, die Höhe des Einkommens sowie die Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben. Beim Wohngeld wird immer der gesamte Haushalt betrachtet.
Welche wohngeldbehörden sind für das Wohngeld zuständig?
Für das Wohngeld sind die Wohngeldbehörden der jeweiligen Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung zuständig. In der Regel sind die Formulare als Download verfügbar. Eine Checkliste, welche Formulare nötig sind, gibt es hier.
Welche Regelungen gelten für den Bezug von Wohngeld?
Für Schüler, Studenten und Auszubildende gelten besondere Regelungen für den Bezug von Wohngeld. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, dass Studenten, Schüler und Auszubildende, die einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, kein Wohngeld beantragen können.