Wann wurde die UN Kinderrechtskonvention unterzeichnet?

Wann wurde die UN Kinderrechtskonvention unterzeichnet?

Am 20. November 1989, 30 Jahre nach der Erklärung der Rechte des Kindes und zehn Jahre nach dem Internationalen Jahr des Kindes, wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die „UN-Kinderrechtskonvention“, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen.

Wann trat UN-Kinderrechtskonvention in Kraft?

November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (United Nations, UN) die UN-Kinderrechtskonvention. Bis auf die USA haben alle UN-Mitgliedstaaten, insgesamt 196, die Konvention inzwischen ratifiziert. Deutschland trat dem Übereinkommen 1992 bei.

Wann UN-Kinderrechtskonvention?

Daher hält das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen, die VN-Kinderrechtskonvention, eigene Rechte für Kinder fest. Sie wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat 1992 in Deutschland in Kraft.

Was ist das Übereinkommen über die Rechte des Kindes?

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention (KRK, englisch Convention on the Rights of the Child, CRC), wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990, dreißig Tage nach der 20. Ratifizierung durch ein Mitgliedsland, in Kraft.

Was ist der Unterschied zwischen Unterzeichnender und Unterzeichner?

Unterzeichnender / Unterzeichner. Für das Verb „unterzeichnen“ gilt dasselbe: die Personen, die diese Tätigkeit ausüben, sind schlicht und einfach der Unterzeichner und die Unterzeichnerin. Wer einen förmlichen Brief verfasst, sollte indes davon Abstand nehmen, von sich selbst als dem „Unterzeichner“ oder dem „Unterzeichnenden“ zu sprechen.

Was heißt „unterzeichnend“ in Verträgen?

In juristischen Zusammenhängen ist häufig vom „Unterzeichnenden“ die Rede. So heißt es in Verträgen oft: „im Folgenden der Unterzeichnende genannt“. Diese Form wurde aus dem Präsenspartizip „unterzeichnend“ abgeleitet, gilt aber genau genommen nur in dem Moment des Unterschreibens.

Was hat die Bundesregierung bei der UN-Kinderrechtskonvention abgegeben?

Nach Zustimmung des Bundesrates hat die Bundesregierung am 3. Mai 2010 beschlossen, die bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention abgegebene Vorbehaltserklärung zurückzunehmen. Die rechtsverbindliche Rücknahme-Erklärung wurde am 15. Juli 2010 bei der UN in New York hinterlegt.

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