Hat dein Kind ein Abitur gemacht und schreibt sich auf eine Fachhochschule ein?
Hat dein Kind Abitur gemacht und schreibt sich auf einer Fachhochschule oder einer Universität ein, ist das der Beginn der Ausbildung. Du bist während dieser Studienzeit im vollen Maße für den Unterhalt zuständig, denn wie bei einer Lehre kann im Studium noch kein eigenständiger Lebensunterhalt verdient werden.
Was ist ein Kindesunterhalt während der Ausbildung?
Kindesunterhalt während der Ausbildung Nach § 1610 II BGB hat jedes Kind einen Anspruch gegen seine Eltern auf die Bezahlung einer seinen Fähigkeiten entsprechenden Berufsausbildung.
Was beträgt der volle Kinderfreibetrag für verheiratete und zusammen veranlagte Eltern?
Der volle Kinderfreibetrag für verheiratete und zusammen veranlagte Eltern beträgt 2018 7.428 Euro (Veranlagung 2017: 7.356 Euro); der sachliche Kinderfreibetrag pro Kind und Elternteil 2.394 Euro (2017: 2.358 Euro); der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) 1.320 Euro im Jahr.
Hat dein Kind den ersten Studienabschluss erworben?
Hat dein Kind seinen ersten Studienabschluss (meist den Bachelor) erworben, gesteht der Staat noch eine Orientierungsphase von drei Monaten zu. Das bedeutet, dein Kind hat insgesamt zwölf Wochen nach dem Abschluss einen Anspruch auf Unterhalt, damit es Bewerbungen für offene Stellen schreiben kann.
Ist die Begabung des Kindes nicht erkannt oder erkannt worden?
Nur unter der Voraussetzung, dass die Eltern die Begabung ihres Kindes nicht erkannt haben oder erkannt haben wollen, und das Kind nicht von vorne herein auf ein Gymnasium geschickt haben, würde weiterhin Anspruch auf Unterhalt für das Studium bestehen.
Wie wird die Zahlung des Kindergelds fortgesetzt?
Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung des Kindergelds aber auch nach dem 18. Geburtstag des Kindes fortgesetzt. So können Eltern eines volljährigen Kindes weiterhin Kindergeld von der Familienkasse erhalten, wenn der Nachwuchs ein Studium oder eine Ausbildung beginnt.
Was ist der Kindergeldanspruch für Studierende und Auszubildende?
Es gibt aber eine Obergrenze beim Kindergeldanspruch für Studierende und Auszubildende. Das Kindergeld für ein Kind, das ein Studium oder eine Ausbildung absolviert, wird maximal bis zur Vollendung des 25.