Wie sichere ich meine Frau ab?
Der Regelfall ist die Zugewinngemeinschaft. Dem Ehepartner steht eine Hälfte des Nachlasses zu, den Kindern die andere Hälfte. Hatte das Ehepaar keine Kinder, bekommen die Eltern des Verstorbenen ein Viertel des Nachlasses. Miterben haben Anspruch auf die umgehende Auszahlung ihres Erbes.
Wie sichert man sich am besten fürs Alter ab?
Sichern Sie sich Vorteile aus Betriebsrenten, staatlich geförderten Renten oder Sparplänen. Auch ein Eigenheim kann eine sinnvolle Geldanlage darstellen. Professionelle Beratung ist bei der Altersvorsorge das A und O. Risikofreudige Anleger können mit Fonds und ETFs hohe Renditen einfahren.
Kann ich noch eine Ehepartnerin zwingen?
In der Regel können Sie Ihre Noch-Ehepartnerin bzw. Ihren Noch-Ehepartner nicht dazu zwingen, auszuziehen. Unabhängig davon, wer von Ihnen Eigentümer der Immobilie ist oder wer den Mietvertrag unterzeichnet hat, haben Sie als Ehepartner beide einen Anspruch darauf, Ihre Ehewohnung zu nutzen.
Wie können sie die alleinige Nutzung der Ehewohnung beantragen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Zuweisung zur alleinigen Nutzung der Ehewohnung beantragen. So kann ein Ehepartner nach § 1361 b Absatz 1 BGB von dem anderen Ehepartner verlangen, die Wohnung zu verlassen, wenn dies nötig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.
Kann man sich aus der Ehewohnung aussperren?
Ihren Ehepartner nicht einfach aus der Ehewohnung aussperren. Grundsätzlich besteht weiterhin Anspruch auf Zutritt zu Ihrer gemeinsamen Wohnung und Sie können nicht einfach die Türschlösser austauschen lassen. Es gibt jedoch in bestimmten Einzelfällen die Möglichkeit, sich die Wohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen zu lassen.
Welche Gegenstände erhält der überlebende Ehegatte?
Der überlebende Ehegatte erhält den sogenannten Voraus. Dieser bezeichnet Dinge, die zum ehelichen Haushalt gehören. Wenn es Kinder oder Enkelkinder gib, erhält der Ehegatte jedoch nur die Gegenstände, die für einen „angemessenen Haushalt“ nötig sind – zum Beispiel Möbel, Familienauto oder ähnliche Gegenstände.