Wie erfolgt eine Eheschliessung in Thailand?

Wie erfolgt eine Eheschließung in Thailand?

Eine Eheschließung in Thailand erfolgt vor dem thailändischen Standesbeamten eines Bezirksamtes (Amphoe). Die Ehe kann in jedem beliebigen Bezirksamt geschlossen werden. Termine werden hierzu grundsätzlich nicht vergeben.

Wie sind die thailändischen Urkunden erhältlich?

Die thailändischen Urkunden sind bei dem Bezirksamt erhältlich, bei dem der/die thailändische Verlobte gemeldet ist. Eine Beschaffung über die Botschaft ist nicht möglich.

Ist eine einvernehmliche Scheidung nach thailändischem Recht möglich?

Eine nach thailändischem Recht erfolgte einvernehmliche Scheidung der/des thailändischen Verlobten vor einem Bezirksamt bedarf erfahrungsgemäß zunächst der Anerkennung durch eine deutsche Landesjustizverwaltung. Dasselbe gilt, sofern der/die deutsche Verlobte ein ausländisches Scheidungsurteil vorlegt.

Wie ist eine Eheschließung in Deutschland gültig?

Prinzipiell gilt eine Eheschließung auf der Basis einer ordnungsgemäßen Heiratsurkunde und wenn die Hochzeit die in Deutschland erforderlichen Voraussetzungen für eine rechtskräftige Ehe erfüllt, in Deutschland als gültig.

Wie wäre die Ehevorbereitung in Thailand unkomplizierter als in der Schweiz?

Die Ehevorbereitungen könnten in Thailand unkomplizierter sein als in der Schweiz, weil Sie als Schweizer für die Einreise kein Visum brauchen. Informieren Sie sich bei den Zivilstandsbehörden am Trauungsort oder bei der thailändischen Vertretung in der Schweiz, was Sie für die Heirat brauchen.

Wie ist die Volljährigkeit in Thailand erreicht?

Die Volljährigkeit ist in Thailand mit Vollendung des zwanzigsten Lebensjahres erreicht. Sollte Ihre Partnerin jünger (aber wenigstens 17 Jahre alt) sein, bedarf es der schriftlichen Einwilligung ihrer Eltern bzw. ihres Erziehungsberechtigten, und zwar sowohl zur Heirat selbst, als auch (bei in Deutschland geplanter Heirat) zur Auslandsreise.

Wie erfolgt eine Eheschließung in Deutschland?

Eine Eheschließung in Deutschland erfolgt ebenfalls vor dem zuständigen Standesbeamten. Zu diesem Zweck ist von dem/der deutschen Verlobten eine Anmeldung zur Eheschließung (Vordrucke beim deutschen Standesamt und der Botschaft erhältlich) erforderlich.

Ist eine Eheschließung in der deutschen Botschaft nicht möglich?

Eine Eheschließung in der Deutschen Botschaft ist nicht möglich. Eine Eheschließung nach buddhistischem Ritual entspricht nicht den gesetzlichen Erfordernissen und wird in Deutschland nicht anerkannt. Es ist in Thailand nicht möglich, eine gleichgeschlechtliche Ehe oder einen Partnerschaftsvertrag zu schließen.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben