FAQ

Welches Recht haben Kinder bei der elterlichen Fursorge?

Welches Recht haben Kinder bei der elterlichen Fürsorge?

Jedes Kind hat das Recht darauf, von seinen Eltern erzogen und gefördert zu werden. Eltern müssen dafür sorgen, dass es ihren Kindern gut geht und sie ein liebevolles und sicheres Zuhause zu haben.

Was versteht man unter Recht auf elterliche Fürsorge?

Kinder haben ein Recht auf die Liebe und Fürsorge beider Eltern und auf ein sicheres Zuhause. Dazu gehört, dass jedes Kind einen Namen hat und weiß, wer seine Eltern sind. In der Regel sorgen die Eltern für ihr Kind.

Haben Kinder Recht auf Ernährung?

Dein Recht auf gesunde Ernährung Jedes Kind hat ein Recht auf einen »angemessenen Lebensstandard«. Das wichtigste dabei ist wohl die gesunde Ernährung. Denn wer nicht genug isst oder trinkt, der kann auch nicht richtig wachsen, denken, spielen, lernen oder toben.

Welche Zusammenschlüsse gibt es in der Pflegefamilie?

Eine Übersicht finden Sie beispielsweise PFAD, dem Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien. Auch gibt es Zusammenschlüsse von Pflegefamilien in örtlichen und überörtlichen Gruppen sowie Selbsthilfe-Initiativen, bei denen sich die Pflegeeltern austauschen und informieren können.

Wie können sie ein Pflegekind aufnehmen?

Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten, berät und unterstützt Sie Ihr Jugendamt. Als Pflegeeltern haben Sie einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch Ihr Jugendamt vor der Aufnahme des Kindes und während der Pflege.

Ist ihr Pflegekind gesetzlich krankenversichert?

Ihr Pflegekind ist entweder über Sie krankenversichert oder wird in Ihrer Familienversicherung mitversichert. Wenn Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, müssen Sie mit dem Jugendamt klären, wie die Krankenversicherung des Pflegekindes geregelt wird.

Welche Pflegeeltern haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung?

Als Pflegeeltern haben Sie einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch Ihr Jugendamt vor der Aufnahme des Kindes und während der Pflege. In der Regel schließen Sie und Ihr Jugendamt einen schriftlichen Pflegevertrag, der die Rechte und Pflichten der Vertragspartner enthält.

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