Wie hoch ist die Rente nach der Erwerbsunfahigkeitsrente?

Wie hoch ist die Rente nach der Erwerbsunfähigkeitsrente?

Eine Erwerbsminderungsrente wird spätestens nach Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres des Berechtigten in die Regelaltersrente umgewandelt….Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente.

im Jahr 2021: Erwerbsminderungsrente 5.400 EUR
50 % von 3.000 EUR ./. 1.500 EUR

Kann die Altersrente nach der Erwerbsunfähigkeitsrente geringer ausfallen?

Kann es passieren, dass meine Altersrente geringer ausfällt als meine Erwerbsminderungsrente? Nein, nicht wenn beide Renten nahtlos ineinander übergeben. In diesem Fall gilt ein Bestandsschutz. Dieser bewirkt, dass Ihre Altersrente nicht geringer sein kann als Ihre zuvor bezogene Erwerbsminderungsrente.

Was sind die Renten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte?

Renten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (dies gilt nur für Versorgungsfälle, die ab dem 01.01.2013 eingetreten sind) Haben Sie auf eine Rente verzichtet oder trotz eines bestehenden Anspruchs nicht beantragt, müssen wir die (fiktive) Rente auf Ihre Versorgungsbezüge anrechnen.

Ist der Antrag an die Rentenkasse empfangsbedürftig?

Der Antrag ist eine empfangsbedürftige Willenerklärung des Antragstellers an die Rentenkasse “ Ich will die Rente haben, oder ich beantrage meine Rente“. Es kann auch sein, dass ein Reha-Antrag als Rentenantrag umgedeutet werden kann. Wissen was für die Rente zu tun ist! vom Antrag über den Hinzuverdienst bis zu steuerlichen Aspekten.

Ist eine Rehabilitation vor Rente möglich?

Nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“ wird zunächst geprüft, ob die Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation (Reha) wieder hergestellt werden kann. Zur Bewilligung der Rehabilitations­maßnahmen sind Arztberichte und ggf. Gutachten sowie Nachweise bei der Deutschen Renten­versicherung einzureichen.

Wer mit 45 Jahren Wartezeit in die vorzeitige Rente geht?

Wer mit 45 Jahren Wartezeit in die vorzeitige Rente ab 63 Jahre gehen will (bitte beachten: ab 63 Jahre und nicht mit 63 Jahren, Renteneintrittsalter steigt an!!!), muss keine Abschläge in Kauf nehmen,

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