Wer wird als Spätaussiedler?
Spätaussiedler sind nach der gesetzlichen Definition des Bundesvertriebenengesetzes deutsche Volkszugehörige, die die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und sich innerhalb von sechs Monaten in Deutschland niedergelassen haben.
Wie wird man Spätaussiedler?
Die wesentlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme als Spätaussiedler im Überblick
- Geburt vor dem 01.01.1993.
- Wohnsitz durchgehend in den Aussiedlungsgebieten.
- Abstammung von einem deutschen Staatsangehörigen oder Volkszugehörigen.
Wo kommen die Spätaussiedler her?
Die meisten (Spät-)Aussiedler kommen aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion (2016: 1,5 Mio.) – darunter vor allem aus Kasachstan (582.000) und aus Russland (580.000). Daneben sind Polen (642.000) und Rumänien (223.000) wichtige Herkunftsländer.
Wann ist man ein Aussiedler?
Spätaussiedler werden Menschen nur dann genannt, wenn sie ab dem 1. Januar 1993 in die Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind. Wer vor dem 1. Januar 1993 in die Bundesrepublik migriert und als Aussiedler anerkannt worden ist, behält (unabhängig von der Begriffsverwendung in der Umgangssprache) den Aussiedler-Status.
Wie ist der Wohnsitz in der Schweiz geregelt?
Der Begriff des Wohnsitzes ist bundesrechtlich geregelt und damit in der ganzen Schweiz gleich. Der Wohnsitz befindet sich dort, wo man sich mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat und Steuern zahlt. Daher ist er rechtlich von grosser Bedeutung. Es ist nur ein Wohnsitz möglich.
Wie klappt es mit der Ummeldung des Wohnsitzes?
Die erste Zeit nach dem Umzug ist oft ein bisschen stressig. Damit es mit der Ummeldung des Wohnsitzes trotzdem rechtzeitig klappt, haben wir ein paar Tipps: Termin vereinbaren: Das spart Zeit und Nerven. Die meisten Behörden bieten diesen Service sogar schon online an. Ansonsten tut’s das gute alte Telefon.
Was ist der Wohnsitzbegriff?
Kommen mehrere Orte in Betracht, so befindet sich der steuerrechtliche Wohnsitz an dem Ort, zu welchem die stärksten Beziehungen (Wohnstätte, Arbeitsstelle, Familie, Freunde, Vereine, Hobbys) bestehen. Der Wohnsitzbegriff umfasst die beiden Elemente des Aufenthaltes an einem Ort und der Absicht des dauernden Verbleibens.
Was ist der Hauptwohnsitz?
Hauptwohnsitz. Der melderechtliche Hauptwohnsitz entspricht dem Wohnsitz gemäss ZGB (Art. 23 ff. ZGB). Der zivilrechtliche Wohnsitz, der steuerrechtliche Wohnsitz und der politische Wohnsitz sind meist identisch.