Wie kann ich die zu zahlenden Alimente berechnen?

Wie kann ich die zu zahlenden Alimente berechnen?

Die Höhe der zu zahlenden Alimente mit unserem Unterhaltsrechner ergibt sich hauptsächlich aus dem Nettoeinkommen des alimentationspflichtigen Elternteils sowie weiteren Faktoren wie dem Alter des Kindes, der derzeitigen Schul- oder Berufsausbildung sowie des eigenen Vermögens. Dies können Sie mit unserem Alimenterechner für 2020 berechnen.

Wann müssen Alimente gezahlt werden?

Alimente müssen generell gezahlt werden, solange das Kind bedürftig ist, d.h. für seinen Lebenserhalt nicht eigenständig aufkommen kann. Dies kann z.B. während der Schulzeit, eines Studiums oder einer Ausbildung der Fall sein. Mit dem Alimente und Unterhaltsrechner – Österreich, 2020 können Sie die Zahlungen an Ihr Kind berechnen.

Welche Zahlungsverpflichtungen gelten bei Trennung und Scheidung?

Bei Trennung und Scheidung kommen auf die ehemaligen Partner weitere Zahlungsverpflichtungen zu, die auch über die rechtskräftige Scheidung hinaus gültig sein können. Vor allem Unterhaltsleistungen zählen hierzu. Gegenüber Ehegatten und Kindern besteht zumeist eine Unterhaltsverpflichtung.

Wie kann das Kind die Alimente verringern?

Verweigert es die Arbeitsaufnahme, können die Alimente verringert werden. Studiert das Kind oder absolviert es eine Ausbildung und reicht das Einkommen nicht aus, um sich zu versorgen, müssen die Elternteile Alimente leisten. Wohnt das Kind bei einem betreuenden Elternteil, hat das getrennte Elternteil für die Alimente aufzukommen.

Wie wird die Höhe der Alimente kalkuliert?

Bei Selbstständigen wird die Höhe der Alimente auf Grundlage des letzten Jahresnettoeinkommens kalkuliert. Sollte der Gewinn schwanken, wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre herangezogen. Als Grundsatz gilt: Desto mehr Geld der Elternteil verdient, desto höher fallen die Unterhaltszahlungen aus.

Wie ist der Regelbedarf der Alimente in Österreich geregelt?

Der jeweilige Regelbedarf, an dem sich die Höhe der Alimente in Österreich orientiert wird nach Danninger (in ÖA 1972, 17), berechnet vom LGZ Wien geregelt. Der jeweilige Regelbedarf 2020/2021 ist abhängig vom Alter des Kindes und ist gültig jeweils vom 1.7. bis 30.6.

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