Wann muss die Geburt gemeldet werden?
Jede Geburt muss innerhalb einer Woche von einem sorgeberechtigten Elternteil bei dem Standesamt gemeldet werden, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde. Mit der Eintragung der Geburt in das Geburtenregister wird die Existenz des Kindes offiziell festgestellt, was den Eltern mit der Geburtsurkunde bescheinigt wird.
Wie registrieren sie sich für die Geburt ihres Kindes am liebsten?
Bitte registrieren Sie sich auf der Internet-Seite www.geburtsinfo.wien oder telefonisch unter 01 908 01 – nur so können wir Ihnen für die Geburt Ihres Kindes einen Platz reservieren! Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und wählen Sie bis zu drei Wunsch-Kliniken aus, die Ihnen für die Geburt Ihres Kindes am liebsten sind.
Welche Bescheinigungen werden bei der Geburt beurkundet?
Wenn die Geburt des Kindes beurkundet ist, erhalten die Eltern neben der Geburtsurkunde verschiedene Bescheinigungen, die für die Beantragung von Elterngeld und Kindergeld sowie für die Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke (z.B. Taufe) gebraucht werden. Zudem wird die Geburt dem Einwohnermeldeamt bekanntgegeben.
Wie erfolgt die Meldung nach der Geburt?
Die Meldung erfolgt in diesem Fall üblicherweise automatisch im Anschluss an die Anzeige der Geburt und wird am selben Arbeitstag verarbeitet. Eine Sozialversicherungsnummer ist dann bereits vorhanden. Das Kind bekommt nach erfolgter Meldung per Post eine eigene e-card zugeschickt.
Wie muss die Geburt eines Kindes vorbereitet werden?
Die Geburt eines Kindes muss von behördlicher Seite bereits während der Schwangerschaft vorbereitet werden. Die Schwangerschaft ist bei verschiedenen Stellen zu melden und während der Schwangerschaft können spezielle Hilfeleistungen beantragt werden. Nach der Geburt ist das Neugeborene als neues Mitglied der Gesellschaft anzumelden.
Was ist die Geburtsurkunde für das Neugeborene?
Nach der Festlegung des Namens stellt das Amt die Geburtsurkunde für das Neugeborene aus. Bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, ist der Träger der Einrichtung verpflichtet die Geburt dem Standesamt anzuzeigen.