Was ist das Elterngeld für ein zweites Kind?
Elterngeld: Bekommen Sie nach der Elternzeit ein zweites Kind, steht Ihnen der Mindestsatz von 300 Euro zu. Grundsätzlich wird das Elterngeld für die Lebensmonate des Kindes und nicht für Kalendermonate gezahlt.
Kann der andere Elternteil das Kindergeld zurückfordern?
Grundsätzlich kann der Elternteil, der das Kindergeld an die Familienkasse zurückzahlen muss, weil der andere Elternteil kindergeldberechtigt war, von diesem wiederum das Kindergeld zurückfordern, wenn er es an diesen weitergeleitet hat.
Ist das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils?
(1) Lebt das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils, so steht das Kindergeld dem Elternteil zu, der Unterhalt für das Kind bezahlt. (2) Zahlen beide Elternteile Unterhalt, erhält das Kindergeld derjenige, der den höheren Unterhalt bezahlt. (3) Zahlen beide Elternteile gleich viel Unterhalt, bestimmen sie, wer das Kindergeld bekommen soll.
Ist das Elterngeld abhängig vom Nettoeinkommen?
Das Elterngeld ist abhängig vom Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Generell haben Sie allerdings die Möglichkeit, die Höhe des Elterngeldes etwas zu beeinflussen. Beispielsweise kann der Elternteil, der später in Elternzeit geht, die Steuerklasse wechseln.
Wie hoch ist der Elternunterhalt für die Eltern?
Unterhalt für die Eltern kann nur in einer gewissen Höhe verlangt werden. Den Kindern bleiben das Schonvermögen und der Selbstbehalt. Letzter liegt bei 2.000 Euro monatlich. Im Rahmen vom Elternunterhalt steht dem Ehepartner ein Selbstbehalt von 1.600 Euro zu, welcher ebenfalls Beachtung findet.
Wie kann der Elternunterhalt für die Kinder Realität werden?
Haben die Eltern keine Ersparnisse und eine geringe Rente, kann der Elternunterhalt für die Kinder schnell Realität werden. Ein Teil der Pflegekosten wird von der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen, doch meist reicht dieser Betrag nicht aus. Zunächst zahlt dann das Sozialamt.