Wie ist eine Vorladung formuliert?
Eine Vorladung ist grundsätzlich einfach so formuliert, dass jemand an einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit auf dem genannten Polizeirevier zu erscheinen hat. Dort muss er eine Aussage machen. Weiterer Inhalt ist, dass ein Personalausweis bzw. der Reisepass zwecks Identifizierung mitzunehmen ist.
Wie sollten sie die Vorladung als Beschuldigter erhalten?
Vorladung als Beschuldigter erhalten – unbedingt schweigen! Jeder gute Anwalt im Strafrecht rät Ihnen zu diesem Zeitpunkt, der Beschuldigtenvorladung von der Polizei nicht Folge zu leisten und zu den erhobenen Vorwürfen zunächst zu schweigen. Den Termin bei der Polizei sollten Sie absagen oder absagen lassen.
Was ist die richtige Verhaltensweise nach der Vorladung?
Die wichtigste und absolut richtige Verhaltensweise nach Erhalt einer Vorladung ist, sich umgehend mit einem Strafverteidiger in Verbindung zu setzen. Gerne stehen wir Ihnen im Fall der Fälle mit unserer Erfahrung zur Seite. Ein Vorladungsschreiben der Behörden sorgt meistens erst mal für einen Schreck.
Wie besteht die Erscheinungspflicht bei einer Vorladung?
Hier besteht eine Erscheinungspflicht, jedoch keine Aussagepflicht. Zeugen sind verpflichtet, gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht zu erscheinen und auszusagen. Bei einer polizeilichen Vorladung haben aber auch sie das Recht, der Vorladung nicht zu folgen.
Ist die Überschrift „Vorladung als Beschuldigter“ vermerkt?
Manchmal ist als Überschrift „Vorladung als Beschuldigter“ vermerkt. Dann ist offensichtlich, dass die Polizei oder Staatsanwaltschaft von Ihrer Beteiligung an der jeweiligen Straftat ausgeht. Häufig findet sich in der Überschrift kein Hinweis, sondern der Text ist entsprechend gestaltet.
Ist die Vorladung als Zeuge vernommen?
In der Regel können Sie dem Text der Vorladung entnehmen, ob Sie als Beschuldigter oder Zeuge vernommen werden sollen. Manchmal ist als Überschrift „Vorladung als Beschuldigter“ vermerkt. Dann ist offensichtlich, dass die Polizei oder Staatsanwaltschaft von Ihrer Beteiligung an der jeweiligen Straftat ausgeht.
Wie verhält es sich bei einer polizeilichen Vorladung?
Anders verhält es sich bei einer Vorladung von Staatsanwaltschaft und Gericht, dieser ist nachzukommen. Bei einer polizeilichen Vorladung kann der Betroffene hingegen von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, er kann auch nicht durch die Polizei gezwungen werden, an der Vernehmung teilzunehmen.