Was gehört zu Kindeswohl?
Um das Kindeswohl zu schützen, definiert § 1666 BGB gerichtliche Maßnahmen, die verordnet werden, wenn eine Gefährdung für das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen vorliegt. Dazu gehören sowohl die Familienwohnung als auch andere Orte, an denen sich das Kind aufhält.
Was umfasst Kindeswohl?
Mit Kindeswohl wird ein Rechtsgut aus dem deutschen Familienrecht und aus der EU-Grundrechtscharta bezeichnet, welches das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen sowie seine gesunde Entwicklung umfasst.
In welchen gesetzlichen Regelungen findet sich etwas zum weiteren Vorgehen Wenn Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung vorliegen?
(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen.
Was sind strafbare Handlungen an Kindern unter 14 Jahren?
Sexuelle Handlungen an oder mit Kindern unter 14 Jahren sind immer strafbar. § 176 StGB benennt ausdrücklich auch die Handlungen, die Kinder an einem Täter oder einer Täterin oder an Dritten vornehmen müssen, als sexuellen Missbrauch. Eine weitere wichtige Tatvariante ist das Einwirken auf Kinder durch Pornografie.
Wie lange drohen Freiheitsstrafen für die Misshandlung von Schutzbefohlenen?
Für die Misshandlung von Schutzbefohlenen drohen damit Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren (§ 225 Absatz 1 StGB). Eine Geldstrafe ist nicht mehr vorgesehen. Misshandlung von Schutzbefohlenen: Die Strafe liegt bei 6 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe.
Was ist sexueller Missbrauch von Kindern gemäß § 176 StGB?
Sexueller Missbrauch von Kindern gemäß § 176 StGB ist jede sexuelle Handlung, die an, von oder vor einem Kind vorgenommen wird.
Ist der versuchte Missbrauch von Schutzbefohlenen unter Strafe gestellt?
Schon der versuchte Missbrauch von Schutzbefohlenen oder der Kindesmisshandlung ist unter Strafe gestellt (§ 225 Absatz 2 StGB) – entsprechend zur versuchten Körperverletzung. Bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen bzw.