Wann muss ich in der Elternzeit kündigen?
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Ihre Arbeit auch während der Elternzeit jederzeit kündigen. Dabei gilt Ihre normale Kündigungsfrist. Nur wenn Sie zum Ende Ihrer Elternzeit kündigen wollen, gilt eine besondere Frist von 3 Monaten. Dies gilt unabhängig davon, wie viel Elternzeit Sie angemeldet haben.
Wann muss der Arbeitnehmer auf die Elternzeit eingehen?
Anträge auf Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes müssen spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber eingehen. Es gilt dann ein Bindungszeitraum: Der Arbeitnehmer muss sich für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren verbindlich festlegen, wie er die Elternzeit gestalten möchte (§ 16 BEEG).
Wann musst du die Elternzeit nach der Geburt des Kindes mitteilen?
Die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes musst Du spätestens sieben Wochen vor deren Beginn schriftlich der Personalabteilung mitteilen ( § 16 Abs. 1 BEEG ). In der Mitteilung musst Du gegenüber Deinem Arbeitgeber erklären, von wann bis wann Du nach der Geburt des Kindes zuhause bleiben willst.
Wann muss der elternzeitantrag gestellt werden?
Wann muss der Elternzeitantrag gestellt werden? Anträge auf Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes müssen spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber eingehen. Es gilt dann ein Bindungszeitraum: Der Arbeitnehmer muss sich für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren verbindlich festlegen, wie er die Elternzeit gestalten möchte
Wann haben sie einen Anspruch auf Elternzeit?
Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes.