Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?
Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. Da keine aufdrängende oder abdrängende Sonderzuweisung ersichtlich ist, ist der Verwaltungsrechtsweg gem. § 40 Abs. 1 VwGO eröffnet, wenn eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art vorliegt.
Warum kann der Beklagte die Klage als unzulässig abgewiesen werden?
Zum einen kann der Beklagte zur Begründung vortragen, dass eine Prozessvoraussetzung (Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit etc.) fehlt. Damit könnte er die Abweisung der Klage als unzulässig erreichen (Prozessurteil). Zum anderen kann der Beklagte aber auch ein Sachurteil begehren, mit dem die Klage als unbegründet abgewiesen wird.
Wie kann ich eine Klage einreichen und erheben?
Klage einreichen / erheben – Ablauf. Klage (© VRD – stock.adobe.com) Die Klageschrift kann entweder schriftlich oder per Fax, Telegramm oder Fernschreiben beim Gericht eingereicht werden. Alternativ besteht nunmehr die Möglichkeit, die Klageschrift auch als elektronisches Dokument im Sinne von § 130a ZPO bei Gericht einzureichen.
Wie erfolgt die Zustellung der Klage an den Beklagten?
Zustellung der Klage an den Beklagten. Während § 271 ZPO die unverzügliche Zustellung der Klage an den Beklagten normiert, ist in § 166 ZPO eine Legaldefinition von Zustellung zu finden. Die Zustellung erfolgt grundsätzlich zwar durch Übergabe an den Beklagten (§ 177 ZPO), es ist jedoch auch eine Ersatzzustellung nach Maßgabe der §§ 178 ff.
Was ist falsch in der Klageerwiderung?
Jede Begründung ist falsch und entspricht nicht den vorgebrachten Tatsachen und nicht der in der Güteverhandlung gemeinsam erarbeiten Rechtsauffassung. Es werden Tatsachen von der Gegenseite aufgeführt, die diese in der Klageerwiderung nicht angegeben und auch nicht in der Verhandlung vorgetragen hatt.