Warum sollten nicht verheiratete Paare walten lassen?
Nicht verheiratete Paare sollten bei der Baufinanzierung besondere Vorsicht walten lassen. Denn hier gilt bei einer Trennung oder im Todesfall eine andere Rechtslage. Ohne gesonderte Vorsorge gibt es keine Regeln für die Aufteilung des Vermögens.
Warum träumen Paare von den eigenen vier Wänden?
Viele Paare träumen von den eigenen vier Wänden. Die Finanzierung ist ein Langzeitprojekt. Manchmal überdauert sie die Beziehung. Wenn nicht vorgesorgt wurde, kann es teuer werden – und zwar für beide Partner. Der Kauf des Eigenheims ist für Paare die größte finanzielle Gemeinschaftsanschaffung. Im Vorfeld wollen zahlreiche Fragen beantwortet sein.
Welche Geldanlage ist sinnvoll für Eheleute?
Gerade für Eheleute ist die Geldanlage häufig ein gemeinsames Projekt und Anlage-Entscheidungen werden ausschließlich zusammen getroffen. Hier kann ein Gemeinschaftsdepot sinnvoll sein, um das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen gleichberechtigt zu verwalten.
Was ist die Übertragung von Aktien zwischen Eheleuten und Gatten?
Die Übertragung von Aktien zwischen den Depots von Eheleuten kann als Übertrag ohne Gläubigerwechsel angesehen werden. Dabei ist es gleichgültig, ob Aktien in das Gemeinschaftsdepot übertragen werden oder in das Einzeldepot des Gatten.
Wie zahlt der andere Partner die Differenz aus?
Anders ausgedrückt: Der Ehepartner, der in der Ehezeit einen höheren Vermögenszuwachs hatte, zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen aus. Dabei wird auch der Wert einer während der Ehe erworbenen Immobilie. Mit dieser Regelung profitiert indirekt auch der andere Partner, selbst wenn nur ein Ehegatte der Eigentümer ist.
Was steht den Angehörigen des Verstorbenen zu?
Im Übrigen steht den Angehörigen des Verstorbenen je nach Verwandtschaftsgrad ein Pflichtteil zu. Aber auch das Finanzamt schaut ganz genau hin – wenn der andere Teil der Immobilie an den Hinterbliebenen vererbt wird. Für unverheiratete Paare gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro.