Warum leben die Eltern eines Kindes nicht zusammen?
Leben die Eltern eines Kindes nicht zusammen, bedeutet das natürlich für einen Elternteil, dass er seinen Sprössling nicht regelmäßig sehen kann. Da der Kontakt mit beiden Elternteilen aber in der Regel seinem Wohl entspricht, steht dem Kind auch ein Umgangsrecht mit beiden zu, vgl.
Was steht einem Vater und seinem Kind zu?
Umgangsrecht steht einem Vater und seinem Kind auch dann zu, wenn er das gemeinsame Sorgerecht an die Mutter abgetreten hat. Manchmal kann es sogar sinnvoll sein, auf das gemeinsame Sorgerecht zu verzichten und dafür ein großzügiges Umgangsrecht auszuhandeln.
Wie ist der Umgang mit Kindern in der häuslichen Gemeinschaft?
Meistens ist es so, dass sich die Eltern darauf einigen, dass der Umgang jedes zweite Wochenende erfolgt. Zusätzlich zu den Besuchswochenenden kann ein Wochentag vereinbart werden, am dem das Kind ebenfalls den nicht in der häuslichen Gemeinschaft lebenden Elternteil trifft.
Wie ist der Umgang mit den beiden zum Wohl des Kindes geregelt?
Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Kontakt mit den beiden zum Wohl des Kindes gehört, § 1626 III BGB. Nach § 1684 I Hs. 2 BGB, Art. 6 II 1 Grundgesetz ist das Umgangsrecht für die Eltern dagegen berechtigend und auch verpflichtend.
Was gilt für die Umgangszeiten des Elternteils?
Dennoch gilt grundsätzlich, dass die Umgangszeiten hinter den Betreuungszeiten des Elternteils zurückbleiben, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat (OLG Brandenburg, Beschluss v. 07.06.2012, Az.: 15 UF 314/11). Maßgeblich ist bei der Vereinbarung einer Umgangsregelung immer das Kindeswohl.
Warum ist das Mitleid der Eltern mit ihren Kindern so wichtig?
Das Mitleid der Eltern mit ihren Kindern führt dazu, dass sie auf dem Weg zum Zahnarzt ihr Kind vorprogrammieren. Kaum ein Mensch geht wirklich gerne zum Zahnarzt, sodass die negativen Vorstellungen überwiegen und auf das unwissende Kind übertragen werden.
Kann das Kind einen Besuchstermin nicht wahrnehmen?
Es kann immer passieren, dass das Kind einen Besuchstermin nicht wahrnehmen kann, weil es z. B. krank ist oder mit dem Elternteil in den Urlaub fährt, bei dem es lebt. Für einen solchen Fall sollten die Eltern rechtzeitig regeln, wann und unter welchen Voraussetzungen die ausgefallenen Termine nachzuholen sind.