Welche Gesetze gelten für die Behandlung Psychisch kranker Menschen?
Die Psychisch-Kranken-Gesetze bezeichnen die deutschen Landesgesetze, die die freiheitsentziehende Unterbringung psychisch kranker Menschen im Falle akuter Selbst- oder Fremdgefährdung in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus regeln. In vielen Bundesländern werden sie als PsychKG abgekürzt.
Wer trägt die Kosten Psychiatrie?
(1) Die Kosten einer nach diesem Gesetz durchgeführten Unterbringung in einem Krankenhaus tragen die Betroffenen, soweit sie nicht von Unterhaltspflichtigen, einem Träger der Sozialversicherung, einem Träger der Sozialhilfe oder anderen zu zahlen sind.
Wie hat der Gesetzgeber die Pflegestärkungsgesetze umgesetzt?
Mit den Pflegestärkungsgesetzen ( PSG) hat der Gesetzgeber wichtige Weichen für die Pflege und Betreuung der zunehmenden Zahl von Pflege- und Betreuungsbedürftigen in Deutschland gestellt und die soziale Pflegeversicherung modernisiert.
Wie hat der Gesetzgeber die Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz auf den Weg gebracht?
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz ( PNG) hat der Gesetzgeber in 2013 einige neue Leistungen der sozialen Pflegeversicherung für demenzerkrankte Menschen sowie die Anschubfinanzierung zur Gründung neuer, ambulant betreuter Wohngruppen oder Wohngemeinschaften (Senioren-WG) der Pflegekassen für pflegebedürftige Menschen auf den Weg gebracht.
Was sind die wichtigsten Gesetzeswerke für die Pflegebedürftigen?
Die wichtigsten Gesetzeswerke für die Versorgung von Kranken, Hilfs- und Pflegebedürftigen sind: das SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung, das seit 1. das SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, in Kraft seit 1. das SGB XI – Soziale Pflegeversicherung, eingeführt am 1. das SGB XII – Sozialhilfe, das seit 1.
Was sind die psychisch-Kranken-Gesetze?
Die Psychisch-Kranken-Gesetze ermöglichen die Unterbringungen auch, wenn „bedeutende Rechtsgüter anderer erheblich gefährdet“ sind. Sie regeln die Befugnisse von Polizei, Ordnungsämtern, Sozialpsychiatrischen Diensten und rechtlichen Betreuern.