Wem gehoren die Haustiere?

Wem gehören die Haustiere?

Tipp 1: Wem gehört das Haustier? Ein Tier gehört einem der Ehepartner und er kann es nach der Trennung behalten, wenn er es in die Ehe eingebracht oder durch Schenkung oder als Erbe erhalten hat.

Wem gehört der Hund nicht verheiratet?

Nur ein Partner ist Eigentümer des Haustieres. Kann ein Partner beweisen, dass nur er Eigentum an dem Tier hat, so gibt es keinen Unterschied zum (ehemals) verheirateten Paar. Der Eigentümer kann in diesem Fall dann einfach von seinem Partner die Herausgabe des Tieres verlangen.

Was ist das Eigentum an Tieren?

Eigentum an Tieren Gemäss Art. 641a Abs. 1 ZGB sind Tiere ausdrücklich keine Sachen . Mit Ausnahme einiger Spezialbestimmungen finden auf sie aber nach wie vor die allgemeinen Normen über das sogenannte Fahrniseigentum ( Art. 713ff.

Ist die Trennung eines unverheirateten Paares möglich?

Bei der Trennung eines unverheirateten Paares gelten die o.g. Ausführungen über die Hausratsverteilung nicht, da die familienrechtlichen Vorschriften auf außereheliche Lebensgemeinschaften nicht angewendet werden können. Für den Verbleib des Tieres ist vielmehr Folgendes entscheidend: a. Beide Partner sind Eigentümer des Haustieres

Wie wird das Haustier in der Ehe behandelt?

Aus rechtlicher Sicht wird das Haustier grundsätzlich als eine Sache und damit wie ein Gegenstand behandelt. Diese Einordnung ist gesetzlich in § 90a BGB vorgeschrieben. Wurde also in der Ehe gemeinsam ein Haustier angeschafft, fällt es aus Sicht des Gesetzgebers genauso wie Couch und Kleiderschrank unter die gemeinsamen Haushaltsgegenstände.

Hat eine Partei den Hund oder die Katze in die Ehe mitgebracht?

Im einfachsten Falle hat eine Partei den Hund, die Katze oder ein anderes Haustier in die Ehe mit eingebracht. Damit kann der andere Partner keinen Anspruch auf das gemeinsam gepflegte Tier erheben.

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