Wer bekommt Obsorge?
Grundsätzlich kommt die Obsorge (Pflege und Erziehung des Kindes, gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Vermögens) für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, allein der Mutter zu.
Was ist ein Obsorgeantrag?
Der Begriff Obsorge umfasst alle Rechte und Pflichten von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern, besonders die Pflege und Erziehung einschließlich der gesetzlichen Vertretung in diesem Bereich. Zur Obsorge gehören unter anderem: Eltern müssen dabei möglichst den Willen des Kindes berücksichtigen.
Was ist ein Obsorgenachweis?
Was bedeutet „Obsorge“? Reisepässe bzw. Personalausweise für Minderjährige können nur von Personen beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung für die/den Minderjährige/n inne haben. Als Nachweis der gesetzlichen Vertretung ist ein entsprechendes Dokument vorzulegen.
Ist ein Elternteil nicht mehr in der Lage die Sorge zu übertragen?
Ein möglicher Grund ist, dass ein Elternteil nicht mehr in der Lage ist, die elterliche Sorge auszuüben. Zuständig ist das Familiengericht, das das Sorgerecht auf Antrag übertragen kann. Eine Übertragung des Sorgerechts ist nur möglich, wenn die Eltern dauerhaft getrennt leben.
Wie besteht der Anspruch auf Elternteilzeit?
Gesetzlicher Anspruch auf Elternteilzeit besteht bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres des Kindes, für jene Arbeitnehmer/-innen, die. in einem Betrieb mit mehr als 20 Arbeitnehmer/-innen beschäftigt sind UND. deren Arbeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber/ihrer Arbeitgeberin bereits 3 Jahre ununterbrochen gedauert hat UND.
Ist der Elternunterhalt im Ausland irrelevant?
Elternunterhalt im Ausland Für die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen ist es irrelevant, ob Elternteil oder Kind seinen dauerhaften Wohnsitz ins Ausland verlagert hat. In der Unterhaltsangelegenheit gilt das deutsche Unterhaltsrecht, sofern die Beteiligten die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Warum gilt die Elternzeit für jedes Kind getrennt?
Bei Mehrlingsgeburten gilt die Elternzeit für jedes Kind getrennt. Das bedeutet, dass für jedes Kind eine Elternzeit von maximal 36 Monaten besteht. Dies ist auch der Fall, wenn die Elternzeit für ein zweites Kind sich mit der Elternzeit für das erste Kind überschneidet.