Warum ist der Zeugenbeweis das schwächste Beweismittel?
Der Zeugenbeweis gilt allgemein als das schwächste Beweismittel, weil die Ergebnisse der Aussagepsychologie belegen, dass Zeugenaussagen ganz besonders zeitlichen Veränderungen unterliegen und infolge von unbewussten Vorgängen bis ins Gegenteil des ursprünglich einmal Wahrgenommenen verkehrt werden können.
Was ist ein Zeugenbeweis?
Gegenstand des Zeugenbeweises ist grundsätzlich die Erklärung eines Zeugen über eigene (körper-)sinnliche Wahrnehmungen (z. B. visuell, akustisch, taktil, kinästhetisch, olfaktorisch, gustatorisch ). Es handelt sich bei dem Beweis durch ein Zeugnis um einen Strengbeweis.
Welche Zeugenaussagen werden als Zeugen vernommen?
Doch nicht nur die mündlichen Aussagen, sondern auch schon die vorausgehenden Zeugenaussagen-Protokolle werden als Beweismittel einbezogen. Auch Polizeibeamte, welche die Vernehmungen durchgeführt haben oder Detektive, die zur Wahrheitsfindung beitragen können werden zumeist als Zeugen vernommen.
Wie glaubwürdig ist die Zeugenaussage ausgeprägt?
Je stärker die jeweiligen Punkte verwirklicht sind, als desto glaubwürdiger ist die Aussage zu bewerten. Hinsichtlich der speziellen Aussagemerkmale ist zu prüfen, ob und wie stark räumlich-zeitliche Verknüpfungen sowie Schilderungen von Kommunikation, Interaktionen und Komplikationen in der Zeugenaussage ausgeprägt sind.
Wie erfolgt die Benennung eines Zeugen?
Die Benennung eines Zeugen erfolgt zunächst durch die Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens. Darüber hinaus ist die ladungsfähige Anschrift des Zeugen anzugeben. Als ladungsfähige Anschrift ist grundsätzlich die Privatanschrift des Zeugen anzugeben. Die Anschrift des Arbeitgebers genügt nur in Einzelfällen.
Welche Beweismittel stehen für die Beweisführung zur Verfügung?
Für die Beweisführung stehen Kläger und Beklagtem fünf verschiedene Beweismittel zur Verfügung. In der Praxis besonders bedeutsam sind der Zeugen-, der Urkunden- und der Sachverständigenbeweis. Weniger wichtig sind der Augenschein und die Parteivernehmung. Ein Privatgutachten ist kein Beweismittel (sondern Parteivortrag).
Ist der Zeuge ladungsfähig?
Steht der Zeuge jedoch in der Sphäre des Beweisgegners und ist diesem die ladungsfähige Anschrift bekannt, so kann dieser verpflichtet sein, die ladungsfähige Anschrift zu offenbaren. Anderenfalls kann das Gericht die unterlassene Bekanntgabe der ladungsfähigen Anschrift im Rahmen seiner Beweiswürdigung berücksichtigen.