Welche Änderungen Kinderzuschlag mitteilen?
Erhalten Sie Kinderzuschlag, müssen Sie jede Veränderung Ihrer Lebensumstände und der Ihrer Familie (Fachbegriff: Bedarfsgemeinschaft) an die Familienkasse melden. Änderungen, die Sie der Familienkasse mitteilen müssen, sind zum Beispiel: Ein weiteres Kind wurde geboren. Jemand zieht bei Ihnen ein oder aus.
Wie viel Vermögen darf man haben um Kinderzuschlag zu bekommen?
Angaben zum Vermögen müssen Sie nur machen, wenn das Vermögen mindestens einer Person im Haushalt mehr als 3.850 Euro (bei Paaren gemeinsam mehr als 7.700 Euro) beträgt. Der Kinderzuschlag wird für 6 Monate bewilligt (Bewilligungszeitraum).
Kann ich nachträglich gestellte Unterstützung beantragen?
Nachträglich gestellte Anträge können nicht mehr genehmigt werden. Die meisten Unterstützungen können Sie erst nach der Geburt beantragen, da Sie dafür die Geburtsurkunde für Ihr Kind benötigen. Aber nur weil Sie es erst im nachhinein beantragen können, heißt es nicht, dass Sie sich die Anträge nicht schon vorher besorgen können.
Wie können sie den Antrag für ein Kind einreichen?
Wenn sie den Antrag für ein Kind ab 18 Jahren stellen, müssen sie (je nach individueller Situation) außerdem folgende Unterlagen einreichen: Bescheinigung über Schulausbildung, Berufsausbildung, Studium, Praktikum, Freiwilligendienst oder Nachweis, dass Ihr Kind arbeits- oder ausbildungssuchend ist.
Was ist der tatsächliche Abzugsbetrag für ein Kind?
Die Höhe des tatsächlichen Abzugsbetrages hängt davon ab, in wie vielen Monaten Sie Ihr Kind unterstützen und was es in diesen Monaten verdient. Für jeden Unterstützungsmonat gibt es 667,00 €. Davon wird das Kindeseinkommen aus diesen Monaten abgezogen, wobei es pro Monat einen Freibetrag von 52,00 € hat.
Wie hoch ist der kindergeldbetrag für Alleinerziehende?
Um diese finanzielle Benachteiligung auszugleichen, steht Alleinerziehenden, die für Ihre Kinder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten, ein Entlastungsbetrag zu. Dieser beläuft sich seit 2015 auf 1.908,- Euro pro Jahr bei einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 240 Euro.