Ist der Streithelfer Partei?

Ist der Streithelfer Partei?

Der Nebenintervenient (= Streithelfer) tritt im Prozess einer der beiden Parteien bei, um diese zu unterstützen. Abzugrenzen ist der Nebenintervenient vom Streitgenossen und vom Hauptintervenienten, da diese selbst Partei werden.

Wer ist Hauptpartei?

Die Nebenintervention nach §§ 66 ff. ZPO ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Dritter dem (fremden) Rechtsstreit beitritt, um eine Partei im Prozess zu unterstützen. Dies kann auf Klägerseite oder Beklagtenseite erfolgen. Die unterstützte Partei heißt dann Hauptpartei.

Wer trägt Kosten der Nebenintervention?

(1) Die durch eine Nebenintervention verursachten Kosten sind dem Gegner der Hauptpartei aufzuerlegen, soweit er nach den Vorschriften der §§ 91 bis 98 die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat; soweit dies nicht der Fall ist, sind sie dem Nebenintervenienten aufzuerlegen.

Bis wann kann man den Streit verkünden?

Zwar ist die Streitverkündung gemäß § 72 Abs. 1 ZPO bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Vorprozesses möglich. Denn die Nebeninterventionswirkung tritt erst zu dem Zeitpunkt ein, zu dem der Beitritt infolge der Streitverkündung möglich war, § 74 Abs. 3 ZPO.

Bis wann ist Streitverkündung zulässig?

Eine Streitverkündung ist immer dann zulässig, wenn der Streitverkünder zu der Annahme berechtigt ist, dass durch die im Vorprozess zu treffenden Feststellungen ein Folgeprozess ganz oder teilweise entbehrlich werden könnte. Die Vorschrift ist also weit auszulegen.

Ist der Beschluss zu unterscheiden von anderen gerichtlichen Entscheidungen?

Der Beschluss ist zu unterscheiden von anderen gerichtlichen Entscheidungen, zu denen das Urteil und die Verfügung zählen. Er ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass er keinen Tatbestand (Sachverhalt) und keine Entscheidungsgründe enthält. Somit beinhaltet er nur den Tenor der Entscheidung und ist daher in der Praxis bei Richtern sehr beliebt.

Wie kann das Gericht den Stand des Verfahrens erörtern?

Das Gericht kann jedoch gem. § 257b StPO in der Hauptverhandlung den Stand des Verfahrens mit den Beteiligten erörtern. Die Hinweispflicht bezieht sich seit Juli 2015 auch auf Maßregeln der Besserung und Sicherung (§ 265 Abs. 2 StPO).

Welche Verantwortung hat das Gericht für die Erteilung der Hinweise?

Die Verantwortung für die Erteilung der Hinweise trifft das Gericht, also den Spruchkörper in seiner Gesamtheit. Das Gericht muss der betroffenen Partei eine Gelegenheit zur Reaktion auf den Hinweis geben. Gegebenenfalls muss der betroffenen Partei eine Schriftsatzfrist gemäß § 139 Abs.

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