Was verstosst gegen die guten Sitten?

Was verstößt gegen die guten Sitten?

Was aber nun ist unter den „guten Sitten“ zu verstehen? Nach geläufiger Definition ist eine Körperverletzung sittenwidrig, wenn sie „gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ verstößt. Es bedarf also konkreter Anhaltspunkte, mithilfe derer die Verletzung der guten Sitten begründet werden kann.

Wann verstößt ein Rechtsgeschäft gegen gute Sitten?

§ 138 Abs. 1 ist ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, nichtig. Sie haben sicherlich schon von der berühmt-berüchtigten Definition gehört, dass ein Rechtsgeschäft dann gegen die guten Sitten im Sinne des § 138 verstoße, wenn es dem „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht“.

Welche Rolle spielen die guten Sitten im Vertragsrecht?

Gute Sitten ist der positive Moral moralische Wert der Sitte. Verträge, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind nichtig (§ 879 ABGB). Auch im Strafrecht spielen die guten Sitten bzw. der Verstoß gegen solche eine Rolle.

Was ist ein gutes Urteilsvermögen?

Als Urteilsvermögen bezeichnet man die Eigenschaft eines Menschen, Situationen und Menschen korrekt einschätzen zu können. Personen, die über ein gutes Urteilsvermögen verfügen, können sich schnell auf neue Situationen einstellen und ihr Verhalten entsprechend anpassen.

Welche Maßnahmen darf die Verwaltung ergreifen?

Nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes darf die Verwaltung Maßnahmen, die den Bürger belasten, sowie sonstige Entscheidungen, die i.S.d. Wesentlichkeitstheorie wesentlich sind, nur dann ergreifen, wenn hierfür eine wirksame und anwendbare gesetzliche (Ermächtigungs-)Grundlage vorhanden ist ( Rn. 9 ff. ). 1. Inhalt

Ist die Ermächtigungsgrundlage verfassungsgemäß?

Handelt es sich bei der Ermächtigungsgrundlage für den jeweiligen Verwaltungsakt um eine Vorschrift in einem vom Parlament (Bundestag bzw. Landtag, nicht dagegen: Gemeinderat) erlassenen Gesetz ( im formellen Sinn ), so ist die Ermächtigungsgrundlage dann wirksam, wenn sie verfassungsgemäß ist, d.h.

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