FAQ

Wie beantrage ich Betreuung bei Gericht?

Wie beantrage ich Betreuung bei Gericht?

Den Antrag können Sie schriftlich oder mündlich beim Betreuungsgericht stellen. Vordrucke gibt es zum Beispiel bei den Reguvis Fachmedien. Hat das Betreuungsgericht so einen Antrag bekommen, prüft es, ob eine Betreuung notwendig ist. Wenn tatsächlich eine Betreuung notwendig ist, bestimmt das Gericht einen Betreuer.

Wer darf den Antrag auf gesetzliche Betreuung stellen?

Der betroffene Mensch kann selbst einen Antrag auf Betreuung stellen. Dritte, beispielsweise Familienangehörige, Nachbarn oder auch Behörden, können beim Betreuungsgericht eine entsprechende Anregung für die Einrichtung einer Betreuung geben.

Wie kommt der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Betracht?

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt in allen Fällen in Betracht, in denen in einem Klageverfahren keine Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt zu erheben ist und damit vorläufiger Rechtsschutz in Form des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung ( § 80 Abs. 5 VwGO) statthaft ist.

Warum befragt das Gericht den Antragsgegner nicht?

In der Regel befragt das Gericht den Antragsgegner nicht, bevor es eine einstweilige Verfügung oder eine einstweilige Anordnung erlässt – der Antragsteller muss dem Beschuldigten folglich nicht entgegentreten.

Wie kann das Verwaltungsgericht den Antrag auf einstweilige Anordnung ablehnen?

Das Verwaltungsgericht wird den Antragsteller regelmäßig auffordern, die erforderlichen Angaben innerhalb einer bestimmten Frist vorzunehmen. Nach erfolglosem Fristablauf darf das Verwaltungsgericht den Antrag ablehnen. Wie ist der Gang des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung?

Wann entscheidet das Verwaltungsgericht über eine einstweilige Anordnung?

Die Dauer des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist deshalb regelmäßig geringer als die Dauer eines Klageverfahrens. Wann das Verwaltungsgericht konkret entscheidet, hängt von der Geschäftsbelastung der zuständigen Kammer ab.

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