FAQ

Was ist eine Antragsrucknahme in einem familiengerichtlichen Verfahren?

Was ist eine Antragsrücknahme in einem familiengerichtlichen Verfahren?

Bei einer Antragsrücknahme in einem familiengerichtlichen Verfahren ist aber nicht stets davon auszugehen, dass zwingend die Partei, die ihren Antrag zurücknimmt, die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Darauf hat noch einmal das OLG Hamm in einer Entscheidung vom 07.05.2015 (Az. 11 WF 90/15) hingewiesen.

Wann wird der Antrag an das Amtsgericht geschickt?

Zunächst wird der begehrte Antrag an das zuständige Amtsgericht per Post geschickt. Dort wird das entsprechende Verfahren eröffnet, ein Aktenzeichen vergeben und alle übrigen Beteiligten werden informiert und in der Regel um Stellungnahme innerhalb einer gewissen Frist, meist vierzehn Tage, gebeten.

Kann der Antrag zurückgezogen werden?

Der Antrag kann an sich nicht zurückgezogen werden, es kann aber „Erledigung“ der Sache angezeigt werden. Da ist jeder froh drum, denn alle bekommen vollen Lohn. Ich verfolge die Sache „Umgang mit einem leiblichen, minderjährigen Berechtigten“ wegen Erledigung nicht weiter.

Welche Personen werden vor dem Familiengericht angehört?

Zeugen/Dritte werden vor dem Familiengericht grundsätzlich nicht angehört. Ausnahmen bilden hierbei ausschließlich fachbeteiligte Personen wie z.B. Sachverständige, die ein Gutachten erstellt haben. Ein Berechtigter verfasst also einen Schriftsatz oder lässt ihn verfassen und sendet ihn an das zuständige Amtsgericht.

Wie kann das Gericht die Kosten des Verfahrens auferlegen?

Nach diesen Vorschriften kann das Gericht die Kosten des Verfahrens, also die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen, § 80 FamFG, den Beteiligten nach billigem Ermessen auferlegen, also einer Partei ganz oder zum Teil auferlegen oder von der Erhebung von Kosten absehen.

Wie zahlt man Gerichtskosten im Familienrecht?

Das spiegelt sich bereits deutlich in der üblichen hälftigen Aufteilung der Gerichtskosten – in anderen Rechtsgebieten zahlt derjenige, der das Verfahren “verursacht” hat, also notwendig gemacht hat. Nicht so im Familienrecht, hier werden – einzelne, seltene Sonderfälle außen vor – die Gerichtskosten unter den Parteien aufgeteilt.

Kategorie: FAQ

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben