Was ist ein notarielles Nachlassinventar?
Ein notarielles Nachlassverzeichnis wird auch als Nachlassinventar bezeichnet und dient dazu, einen Überblick über sämtliche Vermögenswerte und Schulden des Erblassers zu geben. Der Notar ist also dafür verantwortlich, die Nachlassgegenstände und Verbindlichkeiten zu erfassen und zu katalogisieren – nicht aber dafür, den jeweiligen Wert anzugeben.
Was gilt für den Notar?
Generell gilt für den Notar also eine Nachforschungspflicht und für die Erben eine Mitwirkungspflicht. Zudem muss der Notar eine Plausibilitätskontrolle durchführen. Gemäß § 2314 BGB können Pflichtteilsberechtigte zudem einen Wertermittlungsanspruch geltend machen.
Wann ist ein notarielles Nachlassverzeichnis erforderlich?
Somit erfüllt das notarielle Nachlassverzeichnis lediglich den Auskunftsanspruch, nicht aber den Wertermittlungsanspruch, den Pflichtteilsberechtigte gemäß § 2314 BGB haben. Diesen müssen die Berechtigten separat gegenüber den Erben geltend machen. Wann ist ein notarielles Nachlassverzeichnis erforderlich?
Wie ist die notarielle Beurkundung vorgeschrieben?
Durch die Verschiedenheit der gesetzlichen Zusammenhänge, in denen eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist, ergibt sich auch, dass diese Formvorschriften in den entsprechenden Gesetzen verankert sind. Zum Beispiel ist die notarielle Beurkundung bei der Übertragung von Grundstücken in § 311b BGB vorgegeben.
Wie verbleibt die notarielle Urkunde im Notariat?
Die Urschrift der notariellen Urkunde verbleibt grundsätzlich in notarieller Verwahrung. Eine Ausnahme bilden Testamente und Erbverträge, die die Notarinnen und Notare in die besondere amtliche Verwahrung bringen. Weil die Urschrift im Notariat verbleibt, wird sie im Rechtsverkehr durch die sogenannte Ausfertigung vertreten.
Was soll bei der neuen Zuwanderungsregelung eingeräumt werden?
Dennoch sollen den Beschäftigungschancen und der Qualifizierung für deutsche Arbeitnehmer (innen) eindeutig die erste Priorität eingeräumt werden. Deshalb gilt auch bei der neuen Zuwanderungsregelung das Prinzip des Vorranges für deutsche Arbeitnehmer (innen).