FAQ

Was bedeutet bei Scheidung Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben?

Was bedeutet bei Scheidung Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben?

Nach § 150 FamFG sind die Kosten im Fall der Scheidung grundsätzlich gegeneinander aufzuheben. Unter Kostenaufhebung versteht das Gesetz, dass die entstandenen Gerichtskosten zwischen beiden Beteiligten hälftig geteilt werden und jeder der Beteiligten seine außergerichtlichen Kosten selbst trägt (§ 113 Abs. 1 FamFG.

Was bedeutet die Kosten werden gegeneinander aufgehoben?

Wenn die Kosten gegeneinander aufzuheben sind, so bedeutet dies gemäß § 92 ZPO, dass jede Partei ihre eigenen außergerichtlichen Kosten (z. B. ihre Reisekosten, Anwaltshonorar) selbst trägt und zusätzlich die Hälfte der Gerichtskosten.

Wie kann eine Teilung der Scheidung vereinbart werden?

Eine Teilung der Kosten der Scheidung kann zwischen den Ehegatten vereinbart werden. Das Gericht kann dann in der Entscheidung (Scheidungsbeschluss) bestimmen, dass die Kosten des Verfahrens hälftig geteilt werden.

Was ist eine einverständliche Scheidung?

Die einverständliche Scheidung mag begrifflich widersprüchlich klingen, kommt aber in Deutschland relativ häufig vor. Bei der einverständlichen Scheidung oder auch einvernehmlichen Scheidung sind sich die scheidungswilligen Ehepartner über die Scheidung und Scheidungsfolgesachen einig. Ablauf der einvernehmlichen Scheidung

Was ist der Vorteil der einvernehmlichen Scheidung?

Ein wichtiger Vorteil der einvernehmlichen Scheidung ist, dass nur ein Rechtsanwalt tätig wird. Mithin muss auch nur ein Rechtsanwalt bezahlt werden. Die Kosten für den zweiten Rechtsanwalt kann man also einsparen. Das ist ein nicht unerheblicher Vorteil gegenüber der „strittigen Scheidung“.

Was ist eine einvernehmliche Ehescheidung?

Bei der einvernehmlichen Ehescheidung ist es meist so, dass nach dem Trennungsjahr ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt, um die Scheidung beim Familiengericht einzureichen. Der andere Ehegatte stimmt der Scheidung lediglich zu, ohne sich aber einen eigenen Anwalt zu nehmen.

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