Ist der nicht-insolvente Ehepartner insolvent?

Ist der nicht-insolvente Ehepartner insolvent?

Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn der nicht von der Insolvenz betroffene Ehepartner eine Bürgschaft abgegeben oder den Kreditvertrag mitunterzeichnet hat. In diesem Fall ist der nicht-insolvente Ehepartner ebenfalls als Schuldner zu betrachten und kann im Fall einer Privatinsolvenz haftbar gemacht werden.

Welche Folgen hat die Privatinsolvenz für den Ehepartner?

Demnach hat die Privatinsolvenz keine unmittelbaren Folgen für den Ehepartner. Ausnahmen bestehen bei Steuerschulden sowie den Verfahrenskosten für die Insolvenz. Bei der Privatinsolvenz darf der Ehepartner sein Einkommen deshalb in der Regel behalten.

Ist das Vermögen des nicht-insolventen Ehepartners Gegenstand der Insolvenzmasse?

Das Vermögen des nicht-insolventen Ehepartners ist nicht Gegenstand der Insolvenzmasse. Wenn sich die Ehepartner auf den vertraglichen Güterstand der Gütergemeinschaft geeignet haben, sieht die Gesetzeslage anders aus. Bei dieser Form der Ehe werden die Vermögen der Partner grundsätzlich als gemeinschaftliches Vermögen betrachtet.

Ist der privatinsolvente Ehepartner verpflichtet zur Unterhaltszahlung?

Ist der privatinsolvente Ehepartner zur Zahlung von Unterhalt an den nichtinsolventen Partner verpflichtet, so fließt der Unterhaltsbetrag in den pfändungsfreien Grundbetrag ein. Das bedeutet, dass die Unterhaltszahlung priorisiert wird und in der Regel weitergezahlt werden kann.

Wie ist die private Insolvenz in einer Ehe möglich?

Wenn für einen der Ehegatten als letzter Ausweg nur noch die private Insolvenz möglich ist, stellt sich die Frage, inwiefern auch der andere Ehepartner davon betroffen ist. In der Regel werden bei der Privatinsolvenz in einer Ehe zwei Szenarien unterschieden: Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, bilden Ehepartner eine Zugewinngemeinschaft.

Ist der Ehepartner von der Privatinsolvenz betroffen?

Von der Privatinsolvenz ist der Ehepartner auch betroffen, wenn es um die Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens geht. Liegt das Einkommen des nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Ehegatten über der Pfändungsgrenze, so kann das Insolvenzgericht ihn verpflichten, die Verfahrenskosten zu übernehmen.

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