Was ist die Ursache für die Beteiligung der Minderjährigen an Gesellschaften?
Häufige Ursache für die Beteiligung Minderjähriger an Gesellschaften ist die schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen von den Eltern auf Kinder noch zu Lebzeiten. Da die Eltern grundsätzlich als gesetzliche Vertreter ihrer Kinder handeln, ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „ Verbot des Insichgeschäfts “ zu beachten.
Welche Rechte haben minderjährige Mitglieder?
Daher ist es umso wichtiger zu wissen, welche Rechte minderjährige Mitglieder haben bzw. haben können. Minderjährige dürfen an Mitgliederversammlung teilnehmen und sind dazu auch noch in einem gewissen Maße stimmberechtigt. Hier gelangen wir schon an eine rechtlich sehr wage Stelle.
Was ist der Erwerb eines Gesellschaftsanteils für Minderjährige?
Erwerb eines Gesellschaftsanteils durch Kauf oder Schenkung und Kapitalerhöhung. Häufige Ursache für die Beteiligung Minderjähriger an Gesellschaften ist die schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen von den Eltern auf Kinder noch zu Lebzeiten.
Ist der minderjährige geschäftsfähig?
Beschränkt geschäftsfähigen sind all jene, die das siebte Lebensjahr vollendet haben aber nicht das 18. (18. Geburtstag). Das Tätigen von Geschäften ist dem Minderjährigen durchaus erlaubt. Jedoch benötigt er dazu die Zustimmung seiner Eltern.
Was ist ein Minderjähriger?
Gemäß dem Umkehrschluss (sog. argumentum e contrario) ist ein Minderjähriger also eine Person, die noch keine 18 Jahre alt ist. Minderjährige stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz und haben eingeschränkte Rechte und Pflichten.
Ist ein Minderjähriger 18 Jahre alt?
Lebensjahres eintritt. Gemäß dem Umkehrschluss (sog. argumentum e contrario) ist ein Minderjähriger also eine Person, die noch keine 18 Jahre alt ist. Minderjährige stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz und haben eingeschränkte Rechte und Pflichten.
Was gilt für die Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses mit einem minderjährigen?
Arbeitsrecht: Bezüglich der Geschäftsfähigkeit ist § 107 BGB zu beachten. Für die Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Minderjährigen greift das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).