Wie melde ich eine Privatinsolvenz an?

Wie melde ich eine Privatinsolvenz an?

Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. In der Regel müssen Sie sich also, wenn Sie die Privatinsolvenz anmelden wollen, an das Amtsgericht wenden, welches für Ihren Wohnort zuständig ist.

Wann kann ich eine Privatinsolvenz beantragen?

Sie können die Privatinsolvenz beantragen, wenn Sie zahlungsunfähig sind. Zuvor müssen Sie versuchen, sich außergerichtlich mit ihren Gläubigern zu einigen. Gelingt die Einigung nicht, ist das gerichtliche Insolvenzverfahren möglich. Die Privatinsolvenz ermöglicht bereits nach 3 Jahren Schuldenfreiheit.

Wie lange dauert die Insolvenzzeit eines Unternehmens?

In einer Zeit von maximal drei Monaten, der Schutzschirmzeit, arbeitet die Geschäftsführung einen eigenen Insolvenzplan aus, um das Unternehmen zu sanieren. Während dieser Zeit haben die Gläubiger keinen Anspruch auf das Vermögen des Unternehmens. So kann es weiterhin die Gehälter an seine Mitarbeiter zahlen.

Wie geht es bei der Insolvenzverwalterin?

In einem vom Gericht festgelegten Schlusstermin gibt der Insolvenzverwalter oder die -verwalterin Rechenschaft über den Verfahrensverlauf ab. Anschließend muss das Gericht die Verwendung des verbliebenen Unternehmensvermögens bewilligen. Dabei stehen die Kosten des Verfahrens an erster Stelle.

Wann ist der Scheidungsbeschluss rechtskräftig?

Der Scheidungsbeschluss ist nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig – wenn keine Beschwerde erfolgte. Die Frist für die Einreichung einer Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss liegt bei einem Monat ab Zustellung der Ausfertigung (§ 71 Absatz 1 FamFG). Dabei muss die Beschwerde zunächst noch nicht ausführlich begründet werden.

Wie kann das Gericht die Insolvenzmasse sichern?

Um die Insolvenzmasse zu sichern, kann das Gericht ein vorläufiges Insolvenzverfahren anordnen und einen vorläufigen Insolvenzverwalter ernennen. Dafür vergibt es ein Aktenzeichen für das Verfahren. Der vorläufige Verwalter führt wie ein Gutachter eine Bestandsaufnahme des Unternehmens durch.

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