Ist eine Interessengemeinschaft ein Verein?
Eine Interessengemeinschaft (IG) ist ein vertraglicher Zusammenschluss verschiedener Personen oder Unternehmen auf Grundlage eines gemeinsamen Interesses. Es handelt sich um einen Oberbegriff; so können ein Verein (z. B. Interessengemeinschaften sind oft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bzw.
Kann ein Verein eine GbR gründen?
Durch die Kooperation mit anderen Vereinen kann ganz automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine GbR entstehen. Ein typischer Fall ist die oben schon erwähnte Kooperationsgemeinschaft: Mehrere Vereine tun sich zusammen, um z.B. ein Bundesschützenfest auf die Beine zu stellen.
Ist ein eingetragener Verein rechtsfähig?
Wenn der Verein erfolgreich in das Vereinsregister eingetragen wurde, muss er eine vorschriftsmäßige Vereinsführung gewährleisten. Denn ein eingetragener Verein ist als juristische Person zu betrachten und besitzt daher Rechte & Pflichten im Sinne des BGB.
Was ist die rechtliche Grundlage einer Interessengemeinschaft?
Rechtliche Grundlage einer Interessengemeinschaft ist ein Vertrag, wobei in Bezug auf die Gestaltung und die Zusammensetzung keine bestimmten Maßnahmen zu beachten sind. Eine Eintragung in ein Register gibt es nicht. Gleiches gilt für satzungsmäßige Vorschriften.
Was ist eine gemeinsame Interessengemeinschaft?
Zweck ist, gemeinsame Interessen zu wahren und zu fördern. Beispiele sind gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die Bündelung von Ressourcen oder von Know-how oder der kostengünstige gemeinsame Einkauf von Materialien und Gütern.
Welche Rechtsformen gibt es bei der Interessengemeinschaft?
Die am häufigsten bei der Interessengemeinschaft verwendete Rechtsform ist die GbR, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Aber auch andere Rechtsformen sind möglich. Der Nutzen einer IG besteht in einer koordinierten Zusammenarbeit der Mitglieder der Gemeinschaft.
Ist die IG eine eigenständige Interessengemeinschaft?
Die IG ist keine eigenständige Rechtsform und keine rechtlich definierte Gemeinschaft. Die Abkürzung „IG“ für Interessengemeinschaft ist nicht mit der „IG“, der Industriegewerkschaft zu verwechseln, zum Beispiel IG Metall oder IG Bergbau und Chemie.