FAQ

Wie informiere ich meinen Arbeitgeber uber meine Schwangerschaft?

Wie informiere ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft?

Eine besondere Form der Mitteilung ist nicht zwingend, sie kann auch mündlich erfolgen. Markowski empfiehlt aber, den Arbeitgeber schriftlich zu informieren, wenigstens per E-Mail. Als Nachweis kann der Arbeitgeber ein ärztliches Attest oder das einer Hebamme verlangen, dies ist dann vorzulegen.

Warum kostet ein Attest Geld?

Das Ausstellen diverser Atteste (wie zur Kindergarten- oder Sporttauglichkeit) geht in aller Regel zulasten des privaten Auftraggebers und wird dann vom Arzt nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.

Wie kann eine schwangerschaftsmitteilung wirksam werden?

Die Mitteilung kann auch gegenüber dem Personalsachbearbeiter oder Filialleiter erfolgen. Mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft Mitteilung erhält, werden die Beschäftigungsverbote wirksam. Der Arbeitgeber muss dann in eigener Verantwortung prüfen, ob und welche Beschäftigungsverbote beachtet werden müssen.

Was muss ein Zeugnis über die Schwangerschaft bezahlen?

Bezahlen muss das Zeugnis grundsätzlich der Arbeitgeber. Das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme über die Schwangerschaft sollen werdende Mütter auf Verlangen des Arbeitgebers vorlegen. Es ist entscheidend für die Berechnung der Mutterschutzfristen und soll daher den mutmaßlichen Tag der Entbindung enthalten.

Was erlaubt das Arbeitsrecht während der Schwangerschaft?

In besonderen Fällen, die nichts mit dem Umstand der Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung zu tun haben, erlaubt das Arbeitsrecht nur ausnahmsweise eine Kündigung, etwa bei Stilllegung des Betriebes oder Diebstahl.

Kann der Arbeitgeber den Schwangeren eine andere Tätigkeit anbieten?

Der Arbeitgeber muss den Schwangeren eine andere Tätigkeit anbieten, die sie ausüben dürfen. Kann er dies nicht, muss er sie bei vollem Gehalt freistellen. Das Mutterschutz-Gesetz beinhaltet das Recht auf ein individuelles Beschäftigungsverbot, wenn Mutter und Kind am Arbeitsplatz gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind.

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