Ist die Eheschließung mit einem ausländischen Staatsangehörigen strafbar?
Die Eheschließung mit einem ausländischen Staatsangehörigen begründet den Verdacht einer Scheinehe, mit dem Risiko, dass Sie sich beide strafbar machen und der ausländische Staatsangehörige aus Deutschland ausgewiesen wird. Die Heirat allein wegen eines Aufenthaltsrechts begründet keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.
Was ist der Zusammenhang zwischen Heirat und Aufenthaltsrecht?
Um all das zu verstehen, muss der Zusammenhang zwischen Heirat und Aufenthaltsrecht verdeutlicht werden. Die Eheschließung mit einem ausländischen Staatsangehörigen begründet den Verdacht einer Scheinehe, mit dem Risiko, dass Sie sich beide strafbar machen und der ausländische Staatsangehörige aus Deutschland ausgewiesen wird.
Welche Aufenthaltstitel benötigt eine ausländische Staatsangehörige?
In der Regel benötigt diese Person einen Aufenthaltstitel. Als Aufenthaltstitel kommen unter anderem ein Visum, die Aufenthaltserlaubnis oder die Niederlassungserlaubnis in Betracht. Wenn Sie die Eheschließung beabsichtigen, benötigt der ausländische Staatsangehörige ein nationales Visum. Ein bloßes Schengen-Visum genügt nicht.
Was sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Eheschließung?
Voraussetzung ist lediglich, dass die allgemeinen Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind. Sie sind Deutsche und heiraten einen Italiener. Da Ihr Ehemann mit der Eheschließung Familienangehöriger ist, kann er sich im Rahmen seines Freizügigkeitsrecht problemlos in Deutschland aufhalten.
Wie erfolgt der Nachweis einer ausländischen Eheschließung?
Nachweis der Eheschließung durch ausländische Heiratsurkunde. Zum Nachweis einer im Ausland geschlossenen Ehe dient die ausländische Heiratsurkunde. In manchen Staaten ( z.B. USA, Kanada u.a.) wird den Eheleuten nach der Trauung lediglich eine Bescheinigung (oder eine „verkürzte Heiratsurkunde“) ausgehändigt.
Warum werden ausländische Heiratsurkunden akzeptiert?
Ausländische Heiratsurkunden werden von den inländischen Behörden oder Gerichten oftmals nur dann akzeptiert, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist.