Was sollten sie beachten bei der Auswanderung nach Frankreich?

Was sollten sie beachten bei der Auswanderung nach Frankreich?

Von der Sprachhürde abgesehen, ist die Auswanderung nach Frankreich vergleichsweise einfach. Folgendes sollten Sie beachten: Aufenthaltserlaubnis: Sie brauchen als EU-Bürger keine spezifische Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie sich in Frankreich niederlassen möchten. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügen.

Wie benötigen sie eine Aufenthaltserlaubnis in Frankreich?

Staatsangehörige der EU und der Schweiz benötigen in Frankreich keine Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen sich aber bei dem für Sie zuständigen französischen Finanzamt melden. Wenn Sie möchten, können Sie eine „Carte de Séjour“ (z.B. als Wohnsitznachweis) beantragen. Diese stellt Ihnen in der Regel die örtlich zuständige Préfecture aus.

Was sind die medizinischen Hinweise für die Einreise nach Frankreich?

Medizinische Hinweise. Impfschutz Für die Einreise nach Frankreich sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben. Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.

Was gilt als Nachweis des Wohnsitzes in Frankreich?

Als Nachweis des Wohnsitzes gilt die Stromrechnung oder die Rechnung Ihres Wasserversorgers oder Telekommunikationsunternehmens. Es gibt in Frankreich keine Meldepflicht. Als Nachweis des Wohnsitzes gilt die Stromrechnung oder die Rechnung Ihres Wasserversorgers oder Telekommunikationsunternehmens.

Was sollten sie beachten bei der Aufenthaltserlaubnis in Frankreich?

Folgendes sollten Sie beachten: Aufenthaltserlaubnis: Sie brauchen als EU-Bürger keine spezifische Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie sich in Frankreich niederlassen möchten. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügen. Arbeit: Noch immer leidet Frankreich unter einer hohen Arbeitslosigkeit.

Wie kann ich Arbeitslosengeld mitnehmen in Frankreich?

Arbeitslosengeld: Unter Umständen können Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld für drei Monate mitnehmen, um in Frankreich auf Arbeitssuche zu gehen. Auskünfte und Anträge erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit. Mieten: Wenn Sie eine Wohnung in Frankreich mieten möchten, kann Sie das vor einige Probleme stellen.

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