Ist ein Vertrag mit gefalschter Unterschrift gultig?

Ist ein Vertrag mit gefälschter Unterschrift gültig?

Stellen Sie sich vor: Jemand kauft einen Fernseher, ein Auto oder schließt einen Handyvertrag ab und unterschreibt den Vertrag mit Ihrem Namen. Ihre (gefälschte) Unterschrift steht unter dem Dokument und es trägt ihren Namen. Die Fälschung einer Unterschrift macht jeden Vertrag unecht und damit ungültig.

Wie kann ich eine Unterschrift fälschen?

Laut Paragraf 267 des Strafgesetzbuches macht sich jeder wegen Urkundenfälschung strafbar, der mit fremden Namen ohne Genehmigung des Namensträgers eine Urkunde unterschreibt. Eine solche Straftat kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe verurteilt werden.

Wie kann man eine Unterschrift unterzeichnen?

Denn wo das Gesetz eine Unter­schrift verlangt, muss man mit dem eigenen Namen unter­zeichnen. Eine schludrige Schrift ist dabei durchaus zulässig, bloße Kringel oder Kreuzchen reichen aber nicht aus. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme von dieser Regel: Wenn ein Notar die Unterschrift beglaubigt, kann man mit jedem beliebigen Zeichen

Was muss eine Unterschrift enthalten?

Was muss eine Unterschrift enthalten? Die Unterschrift dient als sogenannte „ eindeutige Willensbekundung “ und muss daher dem Unterzeichnenden eindeutig zugeordnet werden können. Daher muss nach Ansicht der Rechtslehre und der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Unterschrift den vollen Familiennamen aufweisen.

Wie sichern sie sich den Inhalt eines unterschriebenen Dokuments?

Nur so sichern Sie sich ab, der Inhalt des unterschriebenen Dokuments enfaltet nämlich Rechtsfolgen für den Auftraggeber, bzw. denjenigen, der Sie bevollmächtigt hat. Leisten Sie die Unterschrift im Auftrag. Mit einer Unterschrift bestätigen Sie den Inhalt eines Schreibens oder eines Dokuments.

Warum muss die Unterschrift abgekürzt werden?

Daher muss nach Ansicht der Rechtslehre und der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Unterschrift den vollen Familiennamen aufweisen. Abgekürzt werden dürfen lediglich Vor- und Zwischennamen. Die Unterschrift ist auch vom Namenskürzel – den bloßen Initialen – abzugrenzen, welches den Anforderungen einer Unterschrift nicht genügt.

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