Wie beantrage ich Reha bei der Krankenkasse?
Möchte ein Patient eine medizinische Reha beantragen, sollte er sich an seinen behandelnden Arzt wenden. Es können alle Vertragsärzte der Krankenkassen eine Rehabilitation verordnen. Eine psychosomatische Reha oder eine Reha für psychisch kranke Menschen (RPK) kann auch von Vertragspsychotherapeuten verordnet werden.
Wo beantrage ich eine Reha?
Der Rehabilitationsantrag erfolgt über die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt bzw. im Akutspital, nachdem die Notwendigkeit einer Rehabilitation festgestellt wurde.
Wie kann eine Ablehnung eines Beweisantrages erfolgen?
Die Form der Ablehnung eines Beweisantrages richtet sich nach § 244 Abs. 6 StPO. Demnach darf ein Beweisantrag nur durch einen Gerichtsbeschluss (also nicht durch Entscheidung des Vorsitzenden allein), der vor Schluss der Beweisaufnahme bekanntgegeben werden muss, erfolgen.
Warum brauchen Beweisanträge nicht abgelehnt werden?
Beweisanträge brauchen nicht förmlich abgelehnt zu werden. Ihre Ablehnung erfolgt schlicht dadurch, dass das Gericht ein Urteil erlässt, ohne ihnen nachgegangen zu sein. In der Praxis ist der wichtigste Grund, einem Beweisantrag nicht nachzugehen, dass die unter Beweis gestellte Tatsache unerheblich ist.
Kann ein Beweisantrag wegen Offenkundigkeit abgelehnt werden?
Ein Beweisantrag kann auch wegen Offenkundigkeit abgelehnt werden, wenn das Gegenteil der behaupteten Tatsache offenkundig ist (Beispiel: Ein Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Existenz magischer Kräfte kann abgelehnt werden, weil die Nichtexistenz magischer Kräfte offenkundig ist).
Ist ein Beweisantrag in der Hauptverhandlung zulässig?
Ein Beweisantrag ist in der Hauptverhandlung mündlich zu stellen und zu begründen. Er muss in das Hauptverhandlungsprotokoll aufgenommen werden. Die Anordnung schriftlicher Antragstellung ist nur unter engen Voraussetzungen zur Verhinderung von massenhaften missbräuchlichen Beweisanträgen zulässig ( § 257a StPO). Sie gilt nur für die Zukunft.