Wann liegt eine Urkundenfälschung vor?
Eine Urkunde ist unecht, wenn sie von einem anderen als dem stammt, der als ihr Aussteller erscheint. Eine unechte Urkunde täuscht also über die Identität ihres Urhebers. Dies ist beispielsweise regelmäßig gegeben, wenn jemand ein Dokument mit dem Namen eines anderen unterzeichnet.
Was zählt unter dokumentenfälschung?
Die Urkundenfälschung (umgangssprachlich auch Dokumentenfälschung) ist eine Straftat, die in verschiedenen Rechtsordnungen unter Strafe gestellt ist. Mit dem Begriff der Urkundenfälschung stehen Handlungen in Verbindung, die den Beweiswert von Urkunden manipulieren.
Was sind die strafrechtlichen Folgen?
Die strafrechtlichen Folgen Laut Gesetz kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer zur Täuschung anderer eine falsche Urkunde herstellt, eine echte verfälscht oder eine unechte bzw. gefälschte Urkunde gebraucht. Bereits der Versuch, eine Urkunde zu fälschen ist strafbar.
Wie lange ist der Versuch einer falschen Urkunde strafbar?
Wer „zur Täuschung anderer eine falsche Urkunde herstellt, eine echte verfälscht oder eine unechte beziehungsweise gefälschte Urkunde gebraucht“, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Bereits der Versuch einer Urkundenfälschung ist strafbar.
Ist der Erwerb von Fälschungen eine Straftat?
Der Erwerb von Fälschungen ist in aller Regel keine Straftat, können zivilrechtlich jedoch eine Abmahnung erhalten und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden, um eventuell weitere Verstöße gegen das Markenrecht zu verhindern. Dies allerdings nur, wenn der Erwerb von Falsifikaten bewusst erfolgt ist.
Was ist die Freiheitsstrafe für Urkundenfälschungen in besonders schwerem Fall?
Für Urkundenfälschungen in besonders schwerem Fall sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. In manchen Fällen kommt zum Vorwurf der Urkundenfälschung noch der des Betrugs dazu.