Was ist ein Handaktenbogen?
Aktenführung – Aktendeckblatt (Handaktenbogen) Jeder Akte sollte immer auch ein Deckblatt, der sogenannte Handaktenbogen, vorangestellt werden. Der Handaktenbogen enthält in einer Übersicht die wichtigsten Informationen zum jeweiligen Mandat und natürlich auch die Prozessregisternummer.
Wie werden Akten geführt?
Der Akteninhalt wird durch ein Aktenregister nach verschiedenen Gliederungskriterien sachlich und/oder chronologisch geordnet. Zur eindeutigen Identifikation wird jede Akte mit einem Aktenzeichen – in der Regel einem mehrstelligen Nummerncode – versehen.
Was versteht man unter Jemanden in den Akten führen?
eine Sache zu den Akten / ad acta legen‘ = eine Sache als erledigt betrachten (eigentlich: eine Sache zu den übrigen Schriftstücken, die bereits vorhanden sind, hinzufügen).
Wie funktioniert eine E Akte?
Eine elektronische Akte – auch E-Akte genannt – ist das digitale Pendant einer Papierakte. In dieser werden Dokumente bzw. Transparenz: Für abteilungsinterne Prozesse werden Kopien und aktuelle Fassungen von Dokumenten erstellt, die nicht immer in der aktuellsten (Entwurfs-)Fassung auch Bestandteil der Akte sind.
Wie ist die eigentliche Aktenführung einer Kanzlei sinnvoll?
Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, die eigentliche Aktenführung einer Kanzlei in zwei verschiedene Arten aufzuteilen, so dass einerseits die fachspezifischen Akten der Mandaten geführt werden und zum anderen auch das Führen der Verwaltungsakten gewährleistet werden kann.
Ist der Anwalt durch die Akteneinsicht selbst angreifbar?
Dass der Anwalt sich durch die Herausgabe der Akten selbst angreifbar macht, ist hinzunehmen. Ein Recht, die Akteneinsicht aufgrund einer eigenen drohenden Strafbarkeit zu verwehren, wie bei den Zeugnisverweigerungsrechten der Strafprozessordnung (StPO) existiert nicht.
Wie besteht der Anspruch auf Einsicht in die Akten des Anwalts?
Anspruch auf Einsicht in Akten des Anwalts Ein Anspruch auf Einsicht in die so genannte Handakte des Anwalts besteht nach § 666 BGB i. V. m. § 50 BRAO. Bei dem Anwaltsvertrag handelt es sich um einen um einen Dienstvertrag mit Elementen der Geschäftsbesorgung, auf den § 675 BGB und damit auch die §§ 666, 667 BGB Anwendung finden.
Ist die Herausgabe der Akten vorgebracht?
Gegen die Herausgabe der Akten wird deshalb häufig vorgebracht, dass der Mandant bereits sämtlichen Schriftverkehr in Kopie, sei es in Papierform oder per E-Mail, erhalten hat. Damit sei das Einsichtsrecht bereits erfüllt und könne nicht abermals geltend gemacht werden.