Welchen Zeitraum beschreibt die GOZ als behandlungsfall?
Gemäß der im GOZ-Teil A verankerten Allgemeinen Bestimmungen kann eine Leistung nach der Nr. Ä1 in einem Behandlungsfall (Zeitraum eines Monats = 30 Tage) nur einmal zusammen mit einer Leistung aus der GOZ und mit einer Leistung aus den Abschnitten C bis O der GOÄ berechnet werden.
Wann ist Kalenderhalbjahr?
Das Halbjahr bzw. März beginnt das nächste Halbjahr daher am 23. September. Dagegen endet ein Kalenderhalbjahr zu exakt definierten Terminen: das erste am 30. Juni und das zweite am 31.
Wann Ost1 wann Ost2?
Der feine Unterschied zwischen Ost1 und Ost2 Während die Ost1 an die Entfernung des Zahnes durch Aufklappung gebunden ist, beschreibt die Ost2 die Entfernung eines retinierten und/oder verlagerten Zahnes, eines Zahnkeims oder eines impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie.
Was ist die Gebührenordnung für Zahnärzte?
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Bezahlung von zahnärztlichen Leistungen und ist für alle Zahnärzte in Deutschland bindend. Alles, was nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden kann, wird über diese GOZ abgewickelt. Natürlich auch die Behandlungen von Privatpatienten.
Was gilt bei der zahnärztlichen Behandlung?
Wie bei der gesamten ärztlichen Versorgung gilt auch bei der zahnärztlichen Behandlung: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten nur, wenn Sie als Versicherter eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt in Anspruch nehmen, die oder der eine Kassenzulassung hat.
Was umfasst die zahnmedizinische Behandlung?
Die zahnmedizinische Behandlung umfasst die Tätigkeit der Zahnärztin oder des Zahnarztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist.
Wie lange ist die Vergütung in den Zahnarztpraxen?
In den Zahnarztpraxen arbeiten hochqualifizierte Menschen, die sich engagiert um ihre Patienten kümmern. Sie haben mehr verdient als eine Vergütung auf der Basis von 1988. Zeit der Nichtanpassung des GOZ-Punktwertes aktuell: 32 Jahre und 8 Monate*.