FAQ

Wie kann man hausliche Gewalt treffen?

Wie kann man häusliche Gewalt treffen?

Häusliche Gewalt kann alle treffen, Frau- en und Männer jeden Alters, mit jeder sexuellen Orientierung, aus allen kul tu- rellen Bereichen, Bildungs- und Ein kom – mensgruppen.

Warum entsteht häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt entsteht nicht – wie z. B. bei einer Kneipenschlägerei – aus einer konkreten Situation heraus. Sie ist vielmehr Ausdruck eines andauernden Macht- und Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Täter bzw. Täterin und Opfer. Beziehungen, in denen Gewalt ausgeübt wird, unterliegen häufig einer Eigendynamik, die einem bestimmten Muster folgt.

Was hilft bei der Einschätzung häuslicher Gewalt?

Bei der Einschätzung häuslicher Gewalt hilft der Fragebogen “ The Big 26 “ vom so genannten “ Domestic Abuse Intervention Project „, dem ältesten Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt. Einschätzen: Wie oft kommt häusliche Gewalt vor?

Welche Formen häuslicher Gewalt sind gesetzlich bedroht?

Fast alle Formen häuslicher Gewalt stellen Handlungen dar, die gesetzlich mit Strafe bedroht sind: Häusliche Gewalt ist kein eigener Straftatbestand. In Frage kommen zahlreiche Straftatbestände, die im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt ein polizeiliches Tätigwerden von Amts wegen auslösen, denn häusliche Gewalt ist nie Privatsache.

Warum muss häusliche Gewalt verhindert und umgehend gestoppt werden?

Schon deshalb muss häusliche Gewalt verhindert bzw. umgehend gestoppt werden. Väter und Mütter wollen ihren Kindern gute Eltern sein, ihnen Zuwendung geben, sie fördern und beschützen. Sicher gibt es Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwischen Eltern, doch die Kinder sollten erleben, dass Eltern sich streiten und wieder vertragen.

Wie setzen sie sich mit einer Beratungsstelle für häusliche Gewalt in Verbindung?

Setzen Sie sich mit einer Beratungs- oder Interventionsstelle für Häusliche Gewalt in Verbindung. Den Kontakt in Ihrer Nähe vermittelt Ihnen die Polizei oder das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000 116 016, rund um die Uhr und in vielen Sprachen.

Hat die Polizei Kenntnis über häusliche Gewalt?

Erhält die Polizei Kenntnis über Häusliche Gewalt (z.B. durch Anrufe von Nachbarn), muss sie von Amts wegen ein Er­mitt­lungs­ver­fah­ren einleiten. Wenn Sie sich noch nicht entscheiden können, die Polizei zu rufen, wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens oder lassen Sie sich beraten, aber handeln Sie!

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