Was ist die kollektive Haftung bei einem Arbeitsunfall?
Fazit: Grundsätzlich tritt bei einem Arbeitsunfall eines Arbeitnehmers die kollektive Haftung aller Arbeitgeber, die gesetzliche Unfallversicherung, für den entstandenen Schaden ein. In der Grundkonstellation des Arbeitsunfalls, bei dem ein Personenschaden zu beklagen ist, ist der Arbeitgeber von der Haftung befreit.
Wie haftet ein Arbeitnehmer für einen Arbeitsunfall?
Erleidet ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, dann haftet grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung für den entstandenen Schaden, bzw. in einigen Fällen die Berufsgenossenschaft.
Wie kann der Schadensersatzanspruch gegenüber dem Arbeitgeber herabgesetzt werden?
Der Schadensersatzanspruch gegenüber dem Arbeitgeber kann durch ein Mitverschulden des Arbeitnehmers gem. § 254 Abs. 1 BGB oder eine Schadensminderungspflicht gem. § 254 Abs. 2 BGB herabgesetzt werden. Dies kann auch im Unterlassen eines Hinweises auf einen drohenden, besonders hohen Schaden liegen.
Was sind die Anspruchsgrundlagen für die Haftung des Arbeitgebers?
Die Anspruchsgrundlagen für die Haftung des Arbeitgebers ergeben sich aus den §§ 280 ff. BGB. § 280 Abs. 1 BGB erfasst die Nebenpflichtverletzungen des Arbeitgebers. Sonderfälle einer verschuldensabhängigen Haftung sind Nichterfüllung des Beschäftigungs- oder des Vergütungsanspruchs.
Wer haftet bei einem Unfall mit mehreren Kraftfahrzeugen?
Kommt es zu einem Unfall mit mehreren Kraftfahrzeugen, haften im Allgemeinen die Haftpflichtversicherer aller beteiligten Fahrzeuge und deren Halter gemeinsam für die Personenschäden der Insassen. Der Verletzte hat die Wahl, welche Versicherung er in Anspruch nehmen möchte.
Ist ein Unfallhergang nicht mehr aufgeklärt?
Er hat somit keinen Fahrfehler begangen, weshalb auch die Betriebsgefahr seines Kfz nicht erhöht werden durfte. Fazit: Kann ein Unfallhergang nicht mehr aufgeklärt werden, ist bei zwei beteiligten Autofahrern in der Regel von einer 50:50-Haftungsquote auszugehen.