Welche Folgen hat eine Scheidung oder eine Trennung?

Welche Folgen hat eine Scheidung oder eine Trennung?

Trennung, Scheidung. Welche Folgen hat eine Scheidung oder Trennung auf Ihr AHV-Konto, auf Ihre laufenden oder künftigen Leistungen der AHV oder IV und auf Ihre Familienzulagen? Bei einer Scheidung werden die während den Ehejahren erzielten gemein­samen Einkommen geteilt (Splitting), bei einer Trennung hingegen nicht.

Was sind die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung?

Bei der einvernehmlichen Scheidung sollten die Eheleute gewisse Punkte wie Umgangsrecht, Unterhalt, und die Übernahme der Ehewohnung geregelt haben. Als erste Voraussetzung für die Durchführung der einverständlichen Scheidung verlangt das Familienrecht, dass die Ehegatten das Trennungsjahr bereits hinter sich gebracht haben.

Ist es eine einvernehmliche oder strittige Scheidung geregelt?

Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder strittige Scheidung handelt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist bereits alles zwischen den Ehepartnern geregelt und nur noch der meist vom Amts wegen durchzuführende Versorgungsausgleich muss vom Familiengericht beschlossen werden.

Was ist die Teilung einer Scheidung?

Bei einer Scheidung werden die während den Ehejahren erzielten gemein­samen Einkommen geteilt (Splitting), bei einer Trennung hingegen nicht. Der Teilung unterliegen nur Einkommen aus Zeiten, in denen beide Ehepartner in der schweizerischen AHV versichert waren und nur für ganze Kalenderjahre der Ehe.

Was ist eine gerichtliche Trennung?

Das heisst, sowohl bei einer Scheidung wie auch bei einer gerichtlichen Trennung werden die Renten wieder einzeln berechnet. Entgegen der gerichtlichen Trennung hat eine einfache Trennung keinen Einfluss auf die Berechnung und den Rentenbetrag.

Was sind die wichtigsten Punkte der Trennung in einer Vereinbarung?

Empfehlenswert ist auf jeden Fall, die wichtigsten Punkte betreffend Trennung in einer Vereinbarung schriftlich festzuhalten: Beginn der Trennung Wohnsituation (wer bleibt in der ehelichen Wohnung?) Aufteilung des Hausrats Obhut der Kinder und Besuchsrecht Unterhaltsbeiträge und die Grundlagen der Berechnung

Kann man bei der Trennung jederzeit das Gericht einschalten?

Im Streitfall jedoch kann bei der Trennung jeder Ehegatte jederzeit das Gericht einschalten. Lehnt einer der Partner die sofortige Scheidung ab, muss der andere – ausser bei gravierenden Vorkommnissen – die zweijährige Trennungsfrist abwarten.

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