Hat der Wohnsitz des Kindes Einfluss auf das weitere Leben?
So hat der Wohnsitz des Kindes mittelbar über den Schulbezirk/Schulsprengel also doch teils Einfluss auf das weitere Leben des Kindes. Auch wenn Gerichte der Frage nach dem Hauptwohnsitz von Kindern, die im Wechselmodell betreut werden, keine große Bedeutung zumisst – in der Realität kann das anders aussehen.
Kann ein Kind nur einen Hauptwohnsitz haben?
Denn klar ist: Kinder können – ebenso wie Erwachsene – nur einen Hauptwohnsitz haben. Zwei Hauptwohnsitze sind melderechtlich schlichtweg nicht möglich. Das Oberlandesgericht München (OLG München) hat bereits die Auffassung vertreten, dass der Hauptwohnsitz für ein Kind keine Angelegenheit von besonders großer Bedeutung ist.
Wie ist das Wechselmodell bei minderjährigen Kindern organisiert?
Das Wechselmodell erfreut sich bei getrennt lebenden Eltern gemeinsamer Kinder immer größerer Beliebtheit. Das Kind verbringt bei dieser Form der Betreuung von minderjährigen Kindern gleich viel Zeit mit Vater und Mutter an deren Wohnort. Das kann z. B. im wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Wechsel organisiert sein.
Was ist wichtig für Eltern zu regeln?
Obwohl den meisten Eltern ihre Kinder das Wichtigste sind, beschäftigt sich kaum jemand mit solch unangenehmen Fragen. Als Eltern sollten Sie frühzeitig regeln, was mit Ihren Kindern passiert, falls ein oder beide Elternteile unerwartet versterben. Für solche Situationen ist eine sog. Sorgerechtsverfügung (auch Sorgerechtstestament) zu erlassen.
Ist der Aufenthalt des Kindes in der elterlichen Wohnung möglich?
Die besuchsweisen Aufenthalte des Kindes in der elterlichen Wohnung führen auch dann nicht zur Beibehaltung des Wohnsitzes, wenn die Rückkehr des Kindes ins Inland nach Erreichen des Schulabschlusses beabsichtigt ist. Der Auslandsaufenthalt führt umso eher zum Wegfall des inländischen Wohnsitzes, je jünger das Kind ist.
Wie kann ein Kind zum Haushalt eines Elternteils gehören?
Gleichwohl kann ein Kind ausnahmsweise zum Haushalt eines Elternteils gehören, bei dem es nicht gemeldet ist, wenn der Steuerpflichtige dies nachweist oder glaubhaft macht. In Ausnahmefällen kann ein Kind auch zu den Haushalten beider getrennt lebender Elternteile gehören.“