Wo ist das Kind versichert?

Wo ist das Kind versichert?

Sind beide Elternteile gesetzlich versichert, dann sind die Kinder im Rahmen der Familienversicherung versichert. Es besteht kraft Gesetzes (§ 10 SGB V – Familienversicherung) und muss nicht beantragt, sondern lediglich bei der Krankenkasse angezeigt und mittels eines Fragebogens geprüft werden.

Welche Versicherung übernimmt Familienzimmer?

Die Kosten für ein Familienzimmer übernimmt keine gesetzliche Versicherung. Doch in einem Familienzimmer können Sie ungestört mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin das Neugeborene kennenlernen.

Ist mein Kind über mich versichert?

Mutter und Vater sind nicht verheiratet. Das bedeutet, dass das Kind beim gesetzlich versicherten Elternteil unabhängig vom Einkommen des privat versicherten Elternteiles familienversichert werden kann. Ihr könnt euer Kind aber auch privat versichern, wenn ihr das möchtet.

Ist das Neugeborene gesetzlich krankenversichert?

Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, so kommt das Neugeborene auch automatisch in die GKV, und zwar in den kostenlosen Tarif der Familienversicherung. Sind beide Eltern in der privaten Krankenversicherung, so muss auch das Kind privat versichert werden.

Wie ist der Versicherungsvertrag für die Neugeborenen geregelt?

Dadurch wird sichergestellt, dass Eltern ihre Neugeborenen schon mit der Geburt an versichern können. Laut Versicherungsvertragsgesetz ist der Krankenversicherer dazu verpflichtet, das Kind mit in den Versicherungsschutz aufzunehmen, sobald ein Elternteil krankenversichert ist. Allerdings gibt es noch weitere Bedingungen zu beachten.

Ist ein Elternteil privat versichert?

Ist mindestens ein Elternteil privat versichert, dann kann auch das Neugeborene innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei dieser Versicherung angemeldet werden, ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeit für das Kind. Die private Krankenversicherung bietet Kindern den gleichen Leistungsumfang wie dem versicherten Elternteil.

Ist der Versicherungsschutz für Neugeborene besser als die private Krankenversicherung?

Soll der Versicherungsschutz des Kindes besser ausfallen als der eigene, so kann für diese Zusatzleistungen eine Risikoprüfung erforderlich werden. Im Übrigen gilt die geschilderte erleichterte Aufnahme für Neugeborene in die private Krankenversicherung sowohl für die Vollversicherung als auch für eine etwaige Zusatzversicherung.

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