FAQ

Wie kann man eine geerbte Waffe verkaufen?

Wie kann man eine geerbte Waffe verkaufen?

Verkauf der Waffe als Alternative für den Erben Wenn man sich die Kosten für die Unbrauchbarmachung der Waffe sparen will, kann man die geerbte Waffe auch verkaufen. Hier sollte man nur zwingend darauf achten, dass der Käufer der Waffe in Besitz einer entsprechenden Waffenhandelserlaubnis ist oder Waffen des fraglichen Typs besitzen darf.

Ist die Waffe schlussendlich ererben?

Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Waffe schlussendlich ererben wollen oder nicht. Diese Anzeige sollte möglichst bald erfolgen, da ansonsten gemäß §53 WaffG eine Ordnungswidrigkeit begangen wird, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Darüber hinaus wird dann die Waffe samt Munition eingezogen.

Ist der Erbe also eine Waffe oder eine Munition?

Findet der Erbe also eine Waffe oder auch nur Munition im Nachlass, so gilt folgendes: Wer beim Tod eines Waffenbesitzers erlaubnispflichtige Waffen oder Munition im Nachlass in Besitz nimmt, hat dies nach § 37 WaffG (Waffengesetz) unverzüglich bei der zuständigen Behörde (Landratsamt) anzuzeigen.

Wie kann der Wert von Schusswaffen nach dem Erbfall in Frage kommen?

Gerade mit Blick auf den nicht unerheblichen Wert von Schusswaffen wird hierbei durch die Erben, sofern diese nicht selbst durch Absolvierung etwa eines Jagdkurses das Bedürfnis für den Umgang mit Waffen auch nach dem Erbfall noch schaffen, insbesondere der Verkauf an Berechtigte, d.h. Inhaber einer Waffenbesitzkarte in Frage kommen.

Wie muss man den Besitz der Waffe anzeigen?

Erbe muss Besitz der Waffe bei den Behörden anzeigen Wer beim Tod eines Waffenbesitzers erlaubnispflichtige Waffen oder Munition im Nachlass in Besitz nimmt, hat dies nach § 37 WaffG (Waffengesetz) unverzüglich bei der zuständigen Behörde (Landratsamt) anzuzeigen.

Wie lang ist die Ausstellung einer Waffe zu beantragen?

Nach § 20 Abs. 1 WaffG hat der Erbe, der die Waffe behalten will, bei der zuständigen Behörde binnen einen Monats nach der ausdrücklichen Annahme der Erbschaft bzw. binnen einen Monats nach dem Ablauf der sechswöchigen Ausschlagungsfrist bei der Behörde die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu beantragen.

Was ist die Erlaubnis zum Besitz der Waffe?

Soweit der Erbe der Behörde als zuverlässig und persönlich geeignet erscheint, erhält der Erbe die Erlaubnis zum Besitz der Waffe. Wer die Waffenbesitzkarte nicht binnen der Monatsfrist beantragt, begeht wiederum eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit.

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