Was ist die grundzulage?
Wenn der Mindesteigenbeitrag des Riester-Renten-Sparers entrichtet wird (4% des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens abzüglich der gewährten Zulagen), so entsteht der volle Zulagenanspruch. Die Höhe der Zulagen ist durch den Gesetzgeber vorgegeben.
Was ist ein Rentenversicherungspflichtiges Einkommen?
Als rentenversicherungspflichtiges Entgelt der Arbeitnehmer bezeichnet man das jährliche Bruttoentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 85.200 Euro in den alten Bundesländern und 80.400 Euro in den neuen Bundesländern (2021). Rentenbeiträge sind nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen.
Welches Einkommen wird bei Riester berücksichtigt?
Um die volle Riester-Förderung zu erhalten, musst Du jährlich mindestens 4 Prozent Deines rentenversicherungspflichtigen Einkommens einzahlen. Gefördert werden höchstens 2.100 Euro. Für Arbeitnehmer sind Bruttoeinkommen und rentenversicherungspflichtiges Einkommen meist identisch.
Ist ein Ehegattennachzug möglich?
Ein Ehegattennachzug – oder ein Nachzug zum Zwecke der Eheschließung – ist grundsätzlich möglich. Der Nachzug der nur „Verlobten“ ist anonsten schwierig. Hier müssten Sie die Unterhaltssicherung sicherstellen. Ihr Einkommen dürfte insoweit nicht ausreichen.
Was ist die steuerliche Absetzbarkeit der Ehepartner?
Steuerliche Absetzbarkeit und Ehepartner: Ehepartner können beim Riestern zusammen 4 % des Bruttoeinkommens, aber höchstens 4.200 EUR inklusive der Zulagen von der Steuer absetzen. Zahlen beide zusammen mehr, sind dennoch nur 4.200 EUR absetzbar.
Welche Summe darf ein Ehepaar steuerlich absetzen?
Ehepaare können – sofern beide riestern und inklusive der Zulagen 2.100 Euro einzahlen – bis zu 4.200 Euro von der Steuer absetzen. Die absetzbare Summe verdoppelt sich einfach. Wenn ein Ehepartner dann beispielsweise auf 2.100 Euro kommt, der andere aber nur auf 1.500 Euro, dann darf das Ehepaar 3.600 steuerlich absetzen.